Commerzbank AG – Überprüfung der Widerrufsbelehrung

Commerzbank AG – Überprüfung der Widerrufsbelehrung
24.09.2015236 Mal gelesen
Darlehensverträge der Commerzbank AG Wetzlar noch heute widerrufen und Zinsen sparen

Wie viele Kunden anderer Banken fragen sich auch Kunden der Commerzbank AG Wetzlar, 60261 Frankfurt am Main, aktuell, ob sie von den aktuell niedrigen Zinssätzen für Darlehen profitieren können. Den ursprünglichen Vertrag, der meist vor Jahren zu hohen Zinssätzen abgeschlossen wurde, kann unter Umständen noch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen werden. Damit wäre der Weg für eine Umschuldung frei.

Durch Widerruf gegenüber der Commerzbank AG möglich!

Ein wirksamer Widerruf setzt vorerst voraus, dass das Gesetz ein Widerrufsrecht vorsieht. Ein Darlehensvertrag der als Verbraucher mit der Commerzbank AG Wetzlar beispielsweise zur Finanzierung beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie geschlossen wurde, ist ein Verbraucherdarlehensvertrag.

Für Verbraucherdarlehensverträge hat der Gesetzgeber in § 355 BGB ein Widerrufsrecht festgeschrieben.

Weiterhin muss das Recht auch ordnungsgemäß ausgeübt werden. Formgerecht ist der Widerruf dann, wenn er der Textform genügt. Ausreichend ist demnach bereits eine E-Mail ohne Unterschrift.

Problematischer gestaltet sich meist das Widerrufsrecht auch fristgerecht auszuüben. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs.2 BGB lediglich 14 Tage. Da die Frist sehr kurz bemessen ist, werden die 14 Tage in den meisten Fällen bereits vergangen sein.

Dennoch ist es möglich, dass noch eine Widerrufsrecht besteht. Denn entscheidend ist nicht die Frist als solche, sondern vielmehr wann diese beginnt zu laufen.

Denn sofern von der Commerzbank AG Wetzlar eine fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet und der in Frage stehender Verbraucherdarlehensvertrag nach dem 01.11.2002 geschlossen wurde, so beginnt die Frist gar nicht erst zu laufen. Der Darlehensnehmer kann daher bis heute das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht ausüben.

Ist die Belehrung der Commerzbank AG ordnungsgemäß?

Insbesondere die Verwendete Formulierung: "Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung." lässt die Annahme zu, dass es sich bei der Widerrufsbelehrung um eine fehlerhafte Belehrung handelt.

So hat der BGH in seinem Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 entscheiden, dass eine derartige Formulierung keinen ausreichenden Hinweis auf den maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist beinhaltet.

Denn hierbei ist nicht ersichtlich, welche Voraussetzungen für den Beginn der Frist hinzukommend erforderlich sind. Der Fristbeginn fällt vor allem nicht auf den Tag, an dem möglicherweise die Vertragsformulare den Verbraucher erreichen, sondern auf den Tag, an dem das Vertragsangebot von der anderen Partei auch rechtsverbindlich angenommen wurde.

Folgen eines wirksamen Widerrufes:

Durch einen wirksamen Widerruf gegenüber der Commerzbank AG Wetzlar löst sich der Verbraucher von seinem Darlehensvertrag. Es entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis. Diese Rückabwicklung eines Vertrages nach einem wirksamen Widerruf hat erhebliche Vorteile:

Der Verbraucher erhält grundsätzlich die von ihm bereits gezahlten - und ggf. zu hohen - Zinsen von der Bank zurück. Im Gegenzug leistet er eine Zahlung des "marktüblichen" Zinssatzes auf das Darlehen, welche regelmäßig geringer ist, als die ursprünglich vereinbarten Zinsen. "Marktüblich" kann hier von der Rechtsprechung jedoch unterschiedlich ausgelegt werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann ? von Rüdenvon prüfen Ihren individuellen Fall und unterstützt Sie bei der Zugrundelegung eines für Sie günstigeren Zinssatzes.  

Auch die Commerzbank AG Wetzlar muss auf die an sie gezahlten Raten ihrerseits Zinsen aufschlagen: Diese liegen bei mindestens 5 Prozentpunkten über dem jew. Basiszinssatz und können mitunter sogar bis zu 12 Prozent erreichen, da davon ausgegangen werden darf, dass die Commerzbank mit den entrichteten Zahlungen bis zu 12 Prozent Rendite erwirtschaftet hat. Das Gegenteil zu beweisen, obliegt in diesem Fall den Banken.

Der weitaus größte Vorteil gegenüber einer Kündigung ist aber, dass die Commerzbank AGWetzlar keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.

Auch wenn die Durchsetzung eines Widerrufes erst einmal aufgrund der getätigten Aussagen nach einem vermeintlich leichten Unterfangen klingen vermag, geben die Banken teilweise auch nicht kampflos klein bei.

Insbesondere aufgrund des durch das Bekanntwerden von der Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und das dadurch für den Verbraucher günstige Widerrufsrechts haben die Banken bis heute einige erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. Der Weg vor Gericht ist bei der Einforderung des Widerrufsrechts infolgedessen nicht ausgeschlossen und die Unterstützung eines fachkundigen Rechtsanwaltes ratsam.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden hat sich auf die Prüfung solcher Darlehensverträge spezialisiert und bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung an. Gerne können Sie hierzu das Formular am Ende dieser Webseite benutzen.

Nachdem wir die Widerrufsklausel geprüft haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und erklären Ihnen, welche Möglichkeiten und Chancen Sie in Anspruch nehmen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung