ING DiBa – Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung

ING DiBa – Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung
15.09.2015234 Mal gelesen
Ungefähr zwei Drittel aller Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen enthalten Rechtsfehler.

Das führt dazu, dass sich die Verbraucher von dem Vertrag lösen können, ohne dass sie eine teuer Vorfälligkeitsentschädigung leisten müssen, welche die Banken als eine Art Vertragsstrafe mit in den jeweiligen Vertrag aufnehmen.

Kreditnehmer die in der Vergangenheit für Ihren Immobilienkauf ein Darlehen aufgenommen haben, zahlen weit mehr, als jemand, der jetzt ein Immobiliendarlehen aufnimmt. Dies kann sich jetzt jedoch ändern: Soweit die Widerrufsbelehrung Fehler enthält, kann der Darlehensnehmer auch noch Jahre später von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus seinem alten Vertrag rauskommen.

Voraussetzungen für einen Widerruf ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Abgesehen davon, dass die Widerrufsbelehrung falsch sein muss, müssen noch zwei weitere Voraussetzungen vorliegen, damit der mit der ING DiBa geschlossene Kreditvertrag widerrufen werden kann, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden muss. Der Vertrag muss zwischen einem Verbraucher und der Bank geschlossen worden sein, da nur einem Verbraucher ein Widerrufsrecht kraft Gesetz zusteht. Zudem muss der Vertrag nach dem 01. November 2002 geschlossen worden sein, da das Widerrufsrecht vorher keine gesetzliche Verankerung innehatte.

Wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, so konnte die in § 355 Ans. 2 BGB bestimmte 14-tägige-Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen. Eine Widerrufsbelehrung ist unter anderem dann fehlerhaft, wenn sie nicht drucktechnisch hervorgehoben wurde oder inhaltlich missverständlich für den Kreditnehmer formuliert ist.

Selbstverständlich wird regelmäßig darüber gestritten, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist. Eine Widerrufsbelehrung, die von dem gesetzlichen Muster abweicht, muss nämlich auch nicht zwangsläufig falsch sein. Wenn der Kreditgeber eine mit dem Gesetz mustergleiche Widerrufsbelehrung verwendet hat, so kann er sich auf die sogenannte "Fiktion der Richtigkeit" berufen. Meistens wurden jedoch eigene irreführende Widerrufsbelehrungen verwendet, weshalb die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen konnte und der Kreditnehmer immer noch sein Widerrufsrecht ausüben kann.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden ist bundesweit tätig und bietet eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Verträge an. Schicken Sie uns dafür die Verträge samt Widerrufsbelehrung zu und füllen Sie den von uns zur Verfügung gestellten Mandantenfragebogen auf unserer Website www.wvr-law.de aus. Von unserem spezialisierten Team wird eine umgehende Überprüfung erfolgen, nach welcher telefonisch mit Ihnen Kontakt aufgenommen wird. Sofern die Prüfung durch unsere Rechtsanwälte positiv ausfallen sollte, übernimmt die bestehende Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.