Gedealt mit Anfechtungsklagen: Räuberischer Aktionär zur Steuerzahlung verurteilt

Kredit und Bankgeschäfte
11.08.2015143 Mal gelesen
Das Kölner Finanzgericht hat einen Kleinstaktionär zur Zahlung von Einkommens- und Umsatzsteuer verurteilt (Az.: 13 K 3023/13). Der Aktionär machte ein Geschäft damit, systematisch Anfechtungsklagen zu erheben, um sich dann die Rücknahme der Klage im Wege eines Vergleichs teuer abkaufen zu lassen...

Das Kölner Finanzgericht hat einen Kleinstaktionär zur Zahlung von Einkommens- und Umsatzsteuer verurteilt (Az.: 13 K 3023/13). Der Aktionär machte ein Geschäft damit, systematisch Anfechtungsklagen zu erheben, um sich dann die Rücknahme der Klage im Wege eines Vergleichs teuer abkaufen zu lassen. Der Mann kassierte über seine Rechtsanwälte bis zu fünfstellige Beträge dafür, dass er zum Beispiel erforderliche Kapitalerhöhungen nicht länger blockierte.
Da er jedoch nur einen geringen Aktienbestand hatte (jeweils im Wert zwischen 10 - 500 Euro), ging das Finanzgericht davon aus, dass Ziel der Klagen nicht die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs war. Was der Mann wollte, war eines, nämlich aus der Möglichkeit seiner Blockadehaltung als Aktionär Kapital schlagen. Darin sah das Kölner Finanzgericht eine nachhaltige Tätigkeit. Das System dahinter unterstreicht dies. Denn der verklagte Aktionär ging seit Jahren gleich vor und handelte nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen einer eigenen GmbH. Damit war klar, dass er mit Wiederholungsabsicht und nachhaltig handelte. Aus diesem Grund waren die Zahlungen "sonstige Einkünfte" und unterlagen der Einkommen- und Umsatzsteuer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tipp aus der Praxis:
Das Urteil stellt das Geschäftsmodell von Berufsklägern in Frage. Es basiert darauf, dass ihre Anwälte der Berufskläger ihre vom Prozessgegner auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs erhaltenen Rechtsanwaltsgebühren mit den Anfechtungsklägern teilen. Wenn die Berufskläger aber den an Sie ausgekehrten Teil versteuern müssen, verschiebt sich das Verhältnis von Chancen und Risiken zu ihren Lasten. Das wird wahrscheinlich dazu führen, dass die Zahl der missbräuchlichen Anfechtungsklagen weiter zurückgehen wird, nachdem bereits einige Maßnahmen des Gesetzgebers wirksam dazu beigetragen haben.
Weitere Informationen zum Thema erteilt Rechtsanwalt Renke Lührs (luehrs@buse.de).