Darlehen widerrufen: Fehler bei Widerrufsbelehrungen der Frankfurter Sparkasse

Darlehen widerrufen: Fehler bei Widerrufsbelehrungen der Frankfurter Sparkasse
04.06.2015175 Mal gelesen
Rund 90 Prozent der verwendeten Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehensverträgen sind fehlerhaft. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg.

 "Auch die Frankfurter Sparkasse hat nach unserer Einschätzung fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet", sagt Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann, Kanzlei MPH Legal Services.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Anfang 2015 die Widerrufsbelehrungen von Banken und Sparkassen bei rund 1500 Immobiliendarlehensverträgen untersucht. Das ernüchternde Ergebnis: Bei rund 90 Prozent der Fälle wurden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen entdeckt, dies v.a. im Zeitraum der Jahre 2002-2010.

In jedem Fall könne sich eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung für die Verbraucher lohnen. Denn bei einer fehlerhaften Widerrufsbekehrung können die Kreditverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen und rückabgewickelt werden. Dr. Heinzelmann: "Für den Verbraucher ergibt sich damit die Chance, günstig umzuschulden und von den derzeit niedrigen Zinsen zu profitieren. Bei Immobiliendarlehen können auf diese Weise schnell Summen im fünfstelligen Bereich gespart werden. Zumal bei einem erfolgreichen Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird."

Bei derartigen Beträgen wird schnell klar, dass sich viele Banken und Sparkassen gegen einen Widerruf des Darlehensvertrags wehren. "Davon sollte sich die Verbraucher aber nicht einschüchtern lassen. Denn die Rechtslage ist klar", so Dr. Heinzelmann. Allerdings sei es für den Laien häufig nicht erkennbar, wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Allerdings können schon kleine Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung ausreichen. "Häufig ist der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig definiert. Das kann immer ein Zeichen für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sein. Aber auch formale Abweichungen können zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führen. Eine anwaltliche Überprüfung kann sich lohnen", sagt Dr. Heinzelmann.

 

Mehr Informationen: http://www.heinzelmann-legal.eu/

 

MPH Legal Services

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