Fehler in Darlehensverträgen bei der Sparkasse KölnBonn?

Fehler in Darlehensverträgen bei der Sparkasse KölnBonn?
05.05.2015775 Mal gelesen
Immer mehr Verbraucher lassen nun aber auch die Darlehensverträge kleinerer Sparkassen, wie die der Sparkasse KölnBonn, Hahnenstraße 57, 50667 Köln prüfen.

Wer sich als Verbraucher von teuren Immobiliendarlehensverträgen lösen wollte, konnte in der Vergangenheit bei den führenden deutschen Banken die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung feststellen lassen und sich so noch Jahre nach dem Abschluss des Darlehensvertrages von hohen Zinsforderungen lösen.

Bereits jetzt steht fest, dass sich der Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen bei führenden Großbanken für mehrere tausend Verbraucher gelohnt hat: In außergerichtlichen Verhandlungen, aber auch vor Gericht, wurde von Richtern und Rechtsanwälten festgestellt, dass viele Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen wurden. Die Folgen sind schnell dargelegt: Wer über seine Widerrufsmöglichkeit nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist, kann sein Widerrufsrecht auch nicht ausüben - so sieht es zumindest der Gesetzgeber. Der Vertrag kann mangels wirksamer Widerrufserklärung noch Jahren noch widerrufen werden und wandelt sich in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis um. In der Folge sind die meist hohen Zinsforderungen nie vereinbart worden, auch eine von der Bank geforderte sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht ausgelöst. Was nach einem erfolgreichen Widerruf passiert, ist für den Verbraucher ein Gewinn: Der ursprüngliche Darlehensvertrag wird rückabgewickelt.

Möglicherweise gravierende Fehler in Darlehensverträgen der Sparkasse KölnBonn

Nicht nur große Banken haben über Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, indem sie die gesetzliche Vorgabe "personalisiert" haben. Auch örtliche Sparkassen haben mit angepassten Widerrufsbelehrungen versucht, dem eigenen Haus mehr rechtliche Sicherheit zu verschaffen. Verbraucher sollten auch von Sparkassen ausgegebene Verträge, prüfen zu lassen und nach Möglichkeit gegen eine lange Bindung an heute vergleichsweise zu hohe Zinsen vorzugehen.

Wann kann der Darlehensvertrag der Sparkasse KölnBonn widerrufen werden?

Grundsätzlich kann ein Darlehensvertrag nur unter sehr engen Voraussetzungen vorzeitig gekündigt werden. Jedoch haben Banken und Sparkassen die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE), eine gesetzliche Folge der vorzeitigen Kündigung, auf ihrer Seite. Die Kreditnehmer sehen sich also zwei enormen finanziellen Belastungen ausgesetzt: Hohe Zinsen auf der einen Seite und die teure Vorfälligkeitsentschädigung auf der anderen Seite, wenn der Verbraucher den Vertag zu einem früheren Zeitpunkt beenden wollen.

Dies kann jedoch umgangen werden, indem das Widerrufsrecht jetzt noch ausgeübt wird. Dafür gibt es drei Voraussetzungen:

  • Der Darlehensvertrag muss zwischen der Sparkasse KölnBonn und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn nur Verbraucher können kraft Gesetz von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  • Der Darlehensvertrag mit der Sparkasse KölnBonn muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, denn vorher war das Widerrufsrecht gesetzlich nicht vorgeschrieben.
  • Die verwendete Widerrufsbelehrung im Vertrag der Sparkasse KölnBonn muss fehlerhaft sein, denn dann wurde der Darlehensnehmer nie ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt.

Zwischen Verbraucheranwälten und den Juristen der Banken ist oft umstritten, ob die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Denn eine Widerrufsbelehrung, die von dem gesetzlichen Muster abweicht, muss nicht auch zwangsläufig falsch sein. Wurde eine mit dem Gesetz mustergleiche Widerrufsbelehrung verwendet, können sich die Kreditgeber auf eine sogenannte Fiktion der Richtigkeit berufen. Das heißt, dass sich die Banken darauf verlassen durften, dass die Vorlage des Gesetzgebers den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufklärt.

Die Sparkassen haben bei ihren Vertragsgestaltungen jedoch meist eigene, aber zum Teil irreführende Widerrufsformulierungen verwendet. Die Folge dieser falschen Belehrung ist, dass die in § 355 Abs. 2 BGB verankerte 14-tägige Frist zum Widerruf nicht zu laufen beginnt. Und das zwar solange, bis der Vertragspartner ordnungsgemäß über sein Recht aufgeklärt wurde. Dem Ganzen liegt das so genannte Deutlichkeitsgebot zugrunde, das das Verbraucherrecht stärkt und vor der wirtschaftlichen Stärke großer Unternehmen schützen soll. Wenn der Kreditnehmer allerdings nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist, so kann er dieses auch heute noch ausüben.

Unser Rat: Darlehensverträge der Sparkasse KölnBonn durch Rechtsanwalt prüfen lassen

Obwohl sich die Fehler in den Darlehensverträgen wiederholen und auch zum Teil durch die Rechtsprechung bestätig worden sind, kann nicht pauschal beurteilt werden, ob auch Ihr Vertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Eine Einzelfallprüfung ist hier stets erforderlich.

Darlehensnehmer der Sparkasse KölnBonn, aber auch jeder anderen Sparkasse, können ihre Verträge von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden einer kostenlosen Vorprüfung unterziehen lassen. Wir können feststellen, ob ihre Verträge fehlerhaft sind und Sie daher auch jetzt noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Senden Sie uns dazu einfach Ihre Verträge samt Fragebogen zu. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und melden uns nach Ergebnis der Prüfung bei Ihnen für eine telefonische Erstberatung. Sollte die Prüfung durch unsere Rechtsanwälte positiv ausfallen, übernimmt die bestehende private Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.