Schweizer Franken-Kredite von Sparkassen: Widerruf als Option?

Schweizer Franken-Kredite von Sparkassen: Widerruf als Option?
05.02.2015281 Mal gelesen
Der neue Euro/CHF-Kurs hat einigen Kreditnehmern eine unschöne Überraschung beschert. Hiervon sind auch Sparkassen-Kunden betroffen. Kann der Widerruf hier eine Lösung sein? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Der Kurssprung des Schweizer Franken betrifft nicht nur Anleger, die über Swaps und ähnliche Finanzprodukte verfügen. Auch etliche Kreditnehmer müssen sich seit Mitte Januar 2015 mit einer geänderten Situation abfinden - denn das Kursgefälle lässt in Euro bezahlte Tilgungen und Zinsen teuer werden. Dabei ist es noch nicht lange her, dass CHF-Darlehen als günstige Finanzierungen angeboten wurden. Auch verschiedenen Sparkassen - insbesondere jene in der Nähe der Schweiz - verfügten über entsprechende Angebote.

 

Wenn sich Sparkassen-Kunden nun frage, ob sie sich von ihrem CHF-Kredit lösen können, dann kann der Widerruf eine interessante Option sein. Mit einem Widerruf wendet sich der Kreditnehmer gegen den ursprünglichen Vertragsschluss mit dem (deutschen) Kreditinstitut. Da es auf den Kreditvertrag ankommt, ist das Widerrufsrecht nicht davon abhängig, in der Kredit in Euro oder Schweizer Franken ausbezahlt wurde. Dennoch ist bei jedem Kreditvertrag zu fragen, ob dieser jetzt noch widerrufen werden kann. Denn ein Widerruf kann nur innerhalb einer zeitlich begrenzten Frist wirksam erklärt werden. Eine nicht unerhebliche Hürde, da die Vertragsabschlüsse bisweilen Jahre zurückliegen. Zudem unterzeichneten Sparkasse-Kunden in den allermeisten Fällen eine Widerrufsbelehrung, in der auf das zeitlich begrenzte Widerrufsrecht hingewiesen wurde.

 

Widerruf knüpft an Abschluss des Kreditvertrags an

 

Damit die zeitlich begrenzte Widerrufsfrist jedoch ablaufen kann, muss diese in Gang gesetzt werden. Und dies wird verhindert, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält und beispielsweise nicht genau genug über den konkreten Fristbeginn informiert. Mit anderen Worten: Enthält die von der jeweiligen Sparkasse verwendete Widerrufsbelehrung Fehler, dann ist ein Widerruf auch über den in der Belehrung abgedruckten Zeitraum hinaus möglich.

 

Dennoch kann in der Praxis erst nach einer rechtlichen Prüfung des konkreten Kreditvertrags und der weiteren Unterlagen festgestellt werden, ob ein konkreter Vertrag widerrufbar ist oder nicht. Zwar greifen Kreditinstitute meist auf standardisierte Vordrucke zurück, allerdings wurden im Lauf der Zeit unterschiedliche Vordrucke eingesetzt. Zudem gibt es auch unterschiedliche Arten von Darlehen, die teilweise rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Aus diesem Grund können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur in tatsächlich identischen Fällen weiterhelfen- selbst wenn es sich ebenfalls um einen Kreditvertrag der Deutschen Bank handelt.

 

Wenn sich Sparkasse-Kunden einen Widerruf überlegen, dann sollte sie bedenken, dass es sich dem Widerruf zwar um eine wichtige Option handelt - um eine in allen Fällen funktionierende Patentlösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                                     

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.widerrufsrecht-anwalt.de