Auch Volks- und Raiffeisenbanken vergaben zahlreiche CHF-Fremdwährungsdarlehen:

Auch Volks- und Raiffeisenbanken vergaben zahlreiche CHF-Fremdwährungsdarlehen:
26.01.2015491 Mal gelesen
LuxCredit der DZ-Bank bereitet privaten Kreditnehmern schlaflose Nächte, da aus „grenzenlosen Geschäftschancen“ horrende Schulden wurden.

Zahlreiche private Bauherren, die ihr Darlehen über die als konservativ geltenden Volks- und Raiffeisenbanken abgeschlossen haben und auf Anraten ihrer Kundenberater die Vorzüge eines CHF-Fremdwährungsdarlehens in Anspruch nehmen wollten, stehen aufgrund der aktuellen Entwicklung des Schweizer Frankens vor einem über Nacht um ein Vielfaches erhöhten Schuldenberg. Laut einem aktuellen Bericht der Süddeutsche Zeitung (Süddeutsche.de) vom 25.01.2015 summiert sich der Schaden allein durch die jüngste Aufwertung des Frankens auf bis zu eine Milliarde Euro.

In ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2009 rühmt sich die DZ Bank International, ein Unternehmen der DZ Bank Gruppe, damit, dass immer mehr Genossenschaftsbanken das Geschäftspotenzial, das ihnen die DZ Bank International mit Währungskrediten eröffnet, nutzen. "Nahezu 31.000 LuxCredit Finanzierungen, die von den Genossenschaftsbanken akquiriert wurden, führt die DZI insgesamt im Bestand", heißt es in diesem Geschäftsbericht stolz unter der Überschrift "Grenzenlose Geschäftschancen". Die LuxCredit Darlehen wurden über die Volksbanken und Raiffeisenbanken bundesweit und flächendeckend an den Bauherrn gebracht. "Über 80 Prozent der Genossenschaftsbanken nutzen LuxCredit - ein überzeugender Beleg der hohen Banken- und Kundenakzeptanz", wird in dem Geschäftsbericht vorgerechnet.

Das Verkaufsargument für die Berater aus den mit der DZ Bank International kooperierenden Genossenschaftsbanken wird in diesem Geschäftsbericht gleich mitgeliefert: "Ähnlich wie Kapitalanleger berücksichtigen unsere Kreditnehmer attraktive Währungen bei ihren Kreditentscheidungen. Als Beimischung zu Euro-Finanzierungen profitieren die Kunden von zum Teil erheblichen Zinsvorteilen bei kalkulierbaren Kursverläufen."

"Das Argument der kalkulierbaren Kursverläufe war wohl eher ein Wunschdenken der Bankberater. Kursentwicklungen sind, insbesondere langfristig gesehen, wie die tatsächliche Entwicklung belegt, niemals kalkulierbar", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Mit derartigen Aussagen wurde eine Sicherheit suggeriert, die es tatsächlich nie gegeben hat." Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht für geschädigte Darlehensnehmer gute Chancen, den ihnen entstandenen finanziellen Schaden ersetzt zu erhalten. Neben der unzureichenden Aufklärung über das stets bestehende Währungsrisiko kommt auch im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Möglichkeit des Darlehenswiderrufs in Betracht. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen konnte auf diese Weise bereits zahlreichen Mandanten von unliebsamen Darlehen befreien.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kreditnehmer vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.