Dazu Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden: "Die Verbraucherdarlehen der Commerzbank basieren in vielen Fällen auf fehlerhaften Widerrufsbelehrungen." Im Einzelnen geht es dabei um Klauseln zum 'Verbundenen Geschäft" die von den aktuellen BGH-Urteilen betroffen sind und damit die Widerrufsfähigkeit dieser Verträge auslösen.
Cäsar-Preller, der bereits Commerzbank-Kunden in Widerrufs-Angelegenheiten vertritt: "Commerzbank-Kunden sollten dringend ihre Darlehensverträge prüfen und insbesondere die Widerrufsbelehrungen prüfen. Sobald hier die Rede von einem Kauf-, Versicherungs- oder sonstigem (verbundenen) Vertrag ist, sollte geprüft werden ob der Vertrag widerrufen und das Darlehen durch eine zinsgünstigere Finanzierung abgelöst werden kann. Häufig werden diese Hinweise ohne realen Bezug zum Darlehensvertrag erteilt und sind demnach fehlerhaft.
Ansprechpartner für den Widerruf von Immobilienfinanzierungen sind Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht.