Commerzbank: Wann kann ein Darlehen widerrufen werden?

Commerzbank: Wann kann ein Darlehen widerrufen werden?
10.11.2014303 Mal gelesen
Der Widerruf von Darlehen wird von nicht wenige Kreditnehmern als Alternative zu einer Kündigung wahrgenommen. Dennoch ist dies keine stets funktionierende Allzwecklösung. In welchen Fällen kommt ein Widerruf in Betracht?

Bankkredite sind im Jahr 2014 zu einem viel diskutierten, medialen Dauerbrenner geworden. Erst jüngst sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bearbeitungsgebühren bei Darlehen für Schlagzeilen. Doch dies ist nicht das einzige Thema, bei welchem sich Kreditnehmer fragen, welche Rechte ihnen zustehen. Angesichts der aktuellen Kreditzinsen keimte in so manchem Kreditnehmer der Wunsch nach einer vorzeitigen Trennung vom Altvertrag. Als Folge dieser Entwicklung muss sich auch die Commerzbank mit Widerrufen auseinandersetzen.

 

Dennoch handelt es sich bei dem Widerruf nicht um eine stets funktionierende Lösung. Der Widerruf kann nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag noch wiederrufbar ist oder nicht, zieht eine Reihe von Fragen nach sich. Denn selbst wenn beim Abschluss des Darlehensvertrags eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet wurde, muss die - eigentlich zweiwöchige - Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Dies deshalb, weil fehlerbehaftete Widerrufsbelehrungen verhindern, dass die Frist zu laufen beginnt. Aus diesem Grund kann ein Blick in die Vertragsunterlagen nicht immer weiterhelfen. Die Konsequenz ist, dass Darlehensverträge mit fehlerhaften und später nicht korrigierten Widerrufsbelehrungen auch lange Zeit nach dem Vertragsabschluss widerrufbar sind.

 

Nicht jede Widerrufsbelehrung hält einer rechtlichen Überprüfung stand

 

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft? Diese Frage lässt sich nur in Einzelfall beantworten. Die Commerzbank verwendete im Lauf der Jahre verschiedene Formulierungen in ihren Widerrufsbelehrungen. Bei der Überprüfung, ob eine Widerrufsbelehrung den rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht, muss daher der konkret verwendete Wortlaut untersucht werden. Wenn die Widerrufsbelehrung beispielsweise Zweifel oder Ungewissheiten hinterlässt, ab und bis wann der Darlehensvertrag widerrufbar war, dann verhindert dies den Start der Widerrufsfrist.

 

Die Commerzbank hat zum Beispiel die Formulierung, dass die Frist "nach dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor" dem Überreichen weiterer Unterlagen wie der Vertragsurkunde, dem schriftlichen Antrag oder einer Abschrift der Vertragsurkunde zu laufen beginne, eingesetzt. Einem Darlehensnehmer bieten sich mehrere denkbare Ansatzpunkte für einen Fristbeginn. Solche Unsicherheiten können jedoch verhindern, dass die Frist zu laufen beginnt.

 

Wenn Commerzbank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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