Überprüfung der Widerrufsbelehrung zu Ihrem (Verbraucher-) Darlehensvertrag

Kredit und Bankgeschäfte
03.11.2014317 Mal gelesen
Sofern Sie sich von einem älteren, bestehenden Darlehensvertrag lösen wollen, den Sie beispielsweise für den Kauf einer Immobilie oder eines PKW aufgenommen haben, sollten Sie die hierzu erteilte Widerrufsbelehrung prüfen lassen...

Sofern Sie sich von einem älteren, bestehenden Darlehensvertrag lösen wollen, den Sie beispielsweise für den Kauf einer Immobilie oder eines PKW aufgenommen haben, sollten Sie die hierzu erteilte Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Falls die Bank Sie bei Vertragsschluss fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat, können Sie den Vertrag noch heute widerrufen. Die Chancen stehen sehr gut: Nach Schätzung der Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen sind bis zu 80 % der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft! (vgl. Stiftung Warentest, Finanztest, Ausgabe Juli 2014, S. 55).

Der finanzielle Vorteil, der sich aus diesem sog. "Widerrufs-Joker" ergeben kann, ist im Einzelfall sehr groß. Bei einem wirksam widerrufenen Darlehensvertrag entfällt zum einen die Vorfälligkeitsentschädigung, welche sich die Bank für eine vorzeitige Vertragsbeendigung grundsätzlich bezahlen lässt. Weiter wirkt sich das seit längerem niedrige Darlehenszinsniveau äußerst günstig aus für den Fall einer Umschuldung zum jetzigen Zeitpunkt. Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Zinsnutzungsvorteil des Verbrauchers kommt ebenfalls hinzu. Vereinfacht gesagt gehen die Gerichte (zutreffend) davon aus, dass die Bank während der Laufzeit des Vertrages mehr mit dem Geld des Kunden (geleistete monatliche Raten) verdienen konnte, als der Kunde mit dem Geld der Bank (der ursprüngliche Darlehensbetrag). So kann durch den Vertragsschluss vor einigen Jahren schnell ein weiterer Zahlungsanspruch des Kunden gegen die Bank von mehreren tausend Euro hinzukommen.

Sofern Sie also nach wie vor an einen Darlehensvertrag gebunden sind, der nach Oktober 2002 und bis Juni 2010 geschlossen wurde (sog. Altverträge), sollten Sie die bei Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung fachanwaltlich prüfen lassen. Das gleiche gilt, wenn Sie in der letzten Zeit nur gegen Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrer Bank aus dem Vertrag entlassen worden sind. Auch dieses Geld können Sie unter Umständen noch heute von der Bank heraus verlangen!

 

Leistungsumfang bei Auftragserteilung:

Ich prüfe anhand der eingereichten Widerrufsbelehrung eingehend, ob sich eine Fehlerhaftigkeit im Rechtssinne begründen lässt. Maßstab hierbei ist das Gesetz und die von der Rechtsprechung entwickelten strengen Anforderungen.

Auch gebe ich Ihnen an die Hand, wie sie gegenüber der Bank als Darlehensgeber Ihren Widerruf erklären können.

Benötigte Informationen/Dokumente:

- Kurze Darstellung, wie, wo und wann es zur Unterzeichnung des Darlehensvertrags kam
- Kopie des Darlehensvertrages
- Kopie der Widerrufsbelehrung

Ablauf:

Nach Übersendung der Unterlagen prüfe ich die Erfolgsaussichten des Widerrufs. Das Ergebnis meiner Prüfung können Sie wahlweise telefonisch oder in einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme erhalten.