Die Grundschuld wird von den Banken regelmäßig als Kreditsicherheit verwendet. Es handelt sich dabei aber um ein eigenständiges Recht, aus einem Grundstück die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Dieses kann notfalls im Wege der Zwangsversteigerung der Immobilie auch durchgesetzt werden.
Dieses Recht zur Forderung der Bank aus dem Grundstück steht dann aber unabhängig zu dem eigentlichen Kredit. Aus diesem Grund kann eine Grundschuld nach ihrer Bestellung auch noch für andere Darlehen und Forderungen als Sicherheit herangezogen werden.
Viele Immobilieneigentümer lassen aus diesem Grund eine Grundschuld in ihrem Grundbuch auch dann noch stehen, wenn das Darlehen, zu dessen Sicherheit die Grundschuld ursprünglich bestellt worden ist, längst zurückgezahlt worden ist. Die Grundschuld kann dann auch für ein neues Darlehen, sogar durch Abtretung bei einer anderen Bank , als Sicherheit verwendet werden. So können Notar- und Grundbuchkosten gespart werden.
Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden üblicherweise noch Grundschuldzinsen und Nebenleisten eingetragen. Die Grundschuldzinsen liegen dabei in der Regel bei ca. 15 % Zinsen, damit auch höhere Zinsen, die z.B. durch Zahlungsverzug entstehen oder bei einem anderen Darlehen höher als das erste Darlehen vereinbart werden, abgedeckt sind.
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