SiC Processing GmbH: Masseunzulänglichkeit angezeigt – Totalverlust für Anleger? Ersatzansprüche wegen fehlerhaftem Anleiheprospekt geltend machen?

SiC Processing GmbH: Masseunzulänglichkeit angezeigt – Totalverlust für Anleger? Ersatzansprüche wegen fehlerhaftem Anleiheprospekt geltend machen?
27.03.2013521 Mal gelesen
Der Sachwalter der SiC hat Masseunzulänglichkeit angezeigt. Für Anleihegläubiger bedeutet dies, dass ein Totalverlust wahrscheinlich ist. Da der Anleihe-Prospekt der SiC fehlerhaft sein könnte, prüft Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher für viele Anleger bereits Schadensersatzansprüche.

Die Mitteilung der SiC Processing GmbH, dass der Sachwalter Dr. Ampferl am 26.03.2013 beim Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt habe, ist ein weiterer Tiefschlag für Anleihegläubiger, so Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, von der bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte. Damit wird ein Totalverlust für Anleihegläubiger noch wahrscheinlicher und man fragt sich, wie das Unternehmen überhaupt darlegen konnte, dass die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung vorliegen. Bei der Eigenverwaltung besteht immer die Gefahr, dass der Bock zum Gärtner gemacht wird. Dies gilt hier umso mehr, da die SiC ganz offensichtlich "völlig pleite" ist. Denn die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens durch die Masse gedeckt sind, aber die Masse nicht ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Hierzu gehören z. B. Verbindlichkeiten, die nach Insolvenzeröffnung durch die SiC begründet worden sind. Für Insolvenzgläubiger, also auch Anleihegläubiger bedeutet dies im Umkehrschluss, dass für sie voraussichtlich gar kein Geld vorhanden sein wird. Das wäre der Totalverlust.

Daher sollten Anleihegläubiger sich nun überlegen, von wem sie ihr Geld zurückverlangen können. Denn klar ist, dass die Einnahmen aus der Anleihe den ursprünglichen Darlehensgebern der SiC zugeflossen sind. Diese haben, im Gegensatz zur SiC, das Geld, um die Anleihegläubiger zu entschädigen. Ferner bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Anleihen-Prospekt der SiC fehlerhaft war. Denn die Risiken aus den Geschäftsaktivitäten der SiC in Skandinavien werden nicht zutreffend dargestellt. Diese Risiken hätten der SiC auch bekannt sein müssen. Daher gehen wir davon aus, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher, dass Prospekthaftungsansprüche bestehen. Das bedeutet, dass Anleger ihre Anleihen gegen Zahlung der vollen Nominale an die Prospektverantwortlichen -dazu zählen auch sog. Hintermänner- zurückgeben können. Anleger würden also ihr Geld wieder voll zurückerhalten. Nach Auskunft von Dr. Liebscher ist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner bereits von einer Vielzahl von Anlegern beauftragt, Ansprüche wegen Prospekthaftung durchzusetzen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Anleihegelder zu einem großen Teil in ein weitverzweigtes Firmennetz von Deutschland über Luxemburg, Jersey, London und Skandinavien von der SiC abgeflossen sind, so Dr. Liebscher weiter. Das Geld ist noch vorhanden und es bestehen gute Aussichten zumindest einen ansehnlichen Teil wieder zu bekommen.

Anleihegläubiger können sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Liebscher wenden: Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall SiC vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, Centrosolar, Windreich, Solarworld). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben und es konnten zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.)

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin

www.dr-spaeth.com; liebscher@dr-spaeth.com

Tel.: 0049 / (0) 30 88 70 16 17, Fax: 0049 / (0) 30 88 72 94 61