Vorfälligkeitsentschädigung | bei Immobiliendarlehen auch wenn die Bank kündigt?

Vorfälligkeitsentschädigung | bei Immobiliendarlehen auch wenn die Bank kündigt?
18.02.2013318 Mal gelesen
Vorfälligkeitsentschädigung – in jedem Fall unvermeidbar? Der Bundesgerichtshof (XI ZR 512/11 am 15.01.2013) musste jüngst darüber entscheiden, welche Ansprüche einer Bank für den Fall zustehen, dass ein Immobiliendarlehen vorzeitig seitens der Bank, im konkreten Fall wegen Zahlungsverzug des Darlehensnehmers, gekündigt wird.

Klassisch stellte die Bank, wie bei jeder vorzeitigen Beendigung eines Darlehens, dem Darlehensnehmer eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) in Rechnung. Hierdurch will die Bank sich bezogen auf das Erfüllungsinteresse des gekündigten Vertrages bei dem Darlehensnehmer schadlos halten.

Nachdem noch die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Frankfurt, der Bank recht gab, stellte der Bundesgerichtshof, trotz des strategischen Rückzuges der streitbeteiligten Bank, in der mündlichen Verhandlung klar, dass der Schadensersatzanspruch der Bank im Falle der vorzeitigen Darlehenskündigung auf den Verzugszins und somit auf 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, derzeit 2,37 %, beschränkt ist.

Bei diesen, derzeit günstigen Verzugszins, kann es sich lohnen, Vergleichsrechnungen anzustellen, um auszuloten, ob Vertragstreue nicht gar ein teurer Luxus ist.

In jedem Falle sollte allerdings sachkundiger Hilfe in Anspruch genommen werden, die eine Schädigung der Kreditwürdigkeit und das Einsparungspotenzial im individuellen Fall konkret gegen einander abwägen kann.

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