Berlin, den 22.03.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über das Verfahren "Schrottimmobilienkäufer versus Badenia Bausparkasse" vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Vorgeschichte
Die Badenia Bausparkasse finanzierte Mitte der 90er Jahre vermutlich mehr als 7.000 überteuerte Eigentumswohnungen. Vermittelt wurden diese Schrottimmobilien nebst dem zur Finanzierung notwendigen Darlehen bei der Badenia von der mittlerweile insolventen Firma Heinen und Biege (Dortmund). Ihre Mitarbeiter hatten vorzugsweise Klein- und Normalverdienern versprochen, sie könnten die Eigentumswohnungen über Mieteinnahmen und Steuervorteile ohne Eigenkapital finanzieren.
Die Badenia Bausparkasse gewährte ihre Darlehen unter der Maßgabe, dass die Wohnungskäufer einem Mietpool beitreten. So flossen sämtliche Mieteinnahmen in diesen Pool, um später an die Käufer verteilt zu werden. Doch alsbald floss kein Geld mehr und die überraschten Wohnungskäufer mussten mehrere tausende Mark zahlen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe urteilte bereits 2004, dass der Mietpoolbeitritt eine völlig unübliche Auflage gewesen sei. Die Wohnungskäufer hätten die Risiken nicht überschauen können, so dass die Bausparkasse deshalb ihre Kunden über die Gefahren des Mietpools hätte aufklären müssen. Da sie dies unterließ, habe sie sich schadenersatzpflichtig gemacht.
Im Übrigen sei das von der Vermittlungsfirma "Heinen und Biege" entwickelte Mietpoolkonzept betrügerisch gewesen. Und weil der damalige Finanzvorstand der Badenia das System gekannt habe, sei ihm Beihilfe zum Betrug vorzuwerfen.
Das besonders Tragische an diesem betrügerischen Geschäft: Mehrere Käufer dieser von der Badenia kreditfinanzierten Eigentumswohnungen hatten sich so aussichtslos verschuldet, dass sie Selbstmord begingen.
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BGH weist zurück und erleichtert geschädigten Anlegern die Beweisführung
Die schlechte Nachricht ist, dass der BGH noch nicht entschieden hat und das Verfahren an das OLG Karlsruhe zurückverwiesen wurde, weil dieses mehrere Zeugen nicht gehört hat.
Als gute Nachricht kann gewertet werden, dass der BGH den geprellten Anlegern gleichzeitig die Beweisführung erleichterte.
Wie das Handelsblatt am 20.03.2007 berichtet, habe der Vorsitzende Richter Nobbe deutlich gemacht, dass es die Badenia Bausparkasse schwer haben werde, zu beweisen, dass sie von den betrügerischen Machenschaften der Vermittlerfirma Heinen Biege nichts gewusst habe. Nach Aussage von Nobbe bestehe an den Erkenntnissen des OLG, dass den Klägern zunächst Schadenersatz zugestanden hatte, kein Zweifel. Wörtlich: "Die Badenia war aufs Engste mit Heinen & Biege verflochten und hat mit ihr zusammengearbeitet."
Und genau darauf kommt es in diesen Verfahren an. Denn weil der Wohnungskauf und die Aufnahme eines Darlehens rechtlich getrennte Geschäfte sind, können geprellte Anleger die kreditfinanzierende Bank nur dann in die Haftung nehmen, wenn diese an dem betrügerischen Immobilienvertrieb beteiligt war.
Alles in allem stimmt der Verfahrensverlauf vor dem BGH äußerst optimistisch. Die Badenia Bausparkasse und ihre Anwälte sind nun am Zuge. Für sie dürfte es schwer werden.
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