Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde - Abtretung von Forderungen gegen Krankenkasse, KV (Kassenärztliche Vereinigung), KZV unwirksam? Anwälte informieren

Kredit und Bankgeschäfte
06.06.2011 2228 Mal gelesen
Abtretung von Forderungen von Ärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden gegen die Krankenkasse, Privatpatienten, Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) können unwirksam sein. Rechtsanwälte helfen in Not geratenen Ärzten.

In vielen Fällen nehmen Ärzte,  Zahnärzte, Kieferorthopäden Kredite auf, um ihre Praxis zu finanzieren. Verschiedene Banken vergeben Kredite, wobei bei Ärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden gerade die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (APO Bank) in der Gründungsphase eine große Rolle spielt. Aber auch eine Sparkasse, Volksbank, die Deutsche Bank, die Commerzbank oder andere Banken kommt als Vertragspartner in Frage.

Oft erfolgt zur Sicherung des Kredits eine Abtretung verschiedener Forderungen in der Form einer Globalzession, d.h. der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde tritt seine aktuellen und künftigen Forderungen an die Bank ab. Der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde ist aber weiter berechtigt, die Zahlungen zu vereinnahmen und damit seine Praxis zu betreiben und seinen Gewinn zu erlangen. Erst wenn der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde die Kredite nicht mehr bedienen kann, darf die Bank diesen kündigen und auf die Globalzession zugreifen. Sie kann die Abtretung dann offen legen und nicht mehr der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde kann Zahlung verlangen, sondern die Bank an sich.

Eine Abtretung durch den Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde erfolgt in der Form, dass Forderungen gegen Privatpatienten, die Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) übertragen werden. Kommt der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde nun in finanzielle Not, weil z.B. ein Jahr nicht positiv verläuft und kündigt die Bank die Kredite und greift auf die Sicherheiten zurück, steht der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde ohne Einnahmen da und kann seine Praxis nicht fortführen, obwohl die Aussichten gut sind. Bleibt die Bank stur, sieht sich der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde gezwungen, Insolvenz anzumelden.

Dem kann jedoch vorgebeugt werden. Ein Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, der sich in finanzieller Schieflage befindet und bei dem die Bank Kredit gekündigt hat, sollte sich von einem spezialisierten Expertenteam beraten lassen.

So ist die Abtretung von Privatpatientenforderungen nicht ohne weiteres wirksam. Hier kann die Abretung unwirksam sein. Bei den Zahlungen, die der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde von der Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) bzw. den Krankenkassen erhalten soll, hat der BGH bereits früh entschieden, dass dem Arzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt zuminest soviel verbleiben muss, dass er die Kassenpatienten weiter versorgen kann. Dies begründet sich damit, dass der Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde ohne die Zahlungen der Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) bzw. den Krankenkassen seinen Versorgungsauftrag nicht erbringen kann, den er erfüllen muss. Diese wäre nicht mehr möglich, wenn eine Bank alle Zahlungen vereinnahmt. Deshalb muss das Wohl der Patienten vorgehen. Dem Arzt muss daher so viel verbleiben, wie er Kosten für seine Praxis hat.

Außerdem sind zahlreiche weitere Ansatzpunkte denkbar, die man einer Bank entgegenhalten kann und so das "Überleben" der Arztpraxis gesichert werden kann. Gerade in Darlehensverträge finden sich oft Fehler. Daneben schuldet eine Bank bei der Finanzierungsberatung eine Aufklärung ebenso wie Unetrenehmensberater. Sind dort Fehler zu erkennen, können Banken und Berater haftbar gemacht werden. So kann Druck auf die Bank ausgeübt werden.  Im Rahmen der finanziellen Krise sollten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingehend mit Banken verhandeln und Rechtsanwälte die rechtlichen Möglichkeiten der Ärzte prüfen.

Die Berufsträger der ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügen teilweise über Jahrzehnte lange Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmen, von der Existenzgründung bis zur Insolvenzabwendung und Sanierung, vom kleinen Ein-Mann-Betrieb bis zum Weltkonzern. Jahrzehnte lange Erfahrung garantiert Verhandlungen mit Banken auf gleicher Ebene. Die alltägliche Arbeit eines Rechtsanwalt als Insolvenzveralter garantiert, dass für den Arzt die bestmögliche Lösung gefunden werden kann. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschatfsprüfer arbeiten dabei eng in einem Team zusammen.

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