Krankenversicherungsrecht

Krankenversicherungsrecht

Das Krankenversicherungsrecht ist dem juristischen Laien unter dem Begriff Krankenversicherung geläufiger. Hier finden sich Regelungen über die gesetzliche und private Krankenversicherung. Bei Krankheitsfällen, Mutterschaft oder bei Unfällen trägt die Krankenkasse die Kosten der Heilbehandlung. Dies erfolgt aber nicht immer im vollen Umfang. So trägt der Patient bei einem Krankenhausaufenthalt anteilig die Aufenthaltskosten. Ebenso erstattet die Krankenkasse nicht die Kosten für jegliche Heiltherapien, sondern nur für diejenigen, die vertraglich und gesetzlich vorgesehen sind. Über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung lässt sich im Zweifel streiten. Aber auch der Wechsel der Krankenkasse kann unter Umständen rechtliche Auseinandersetzungen mit sich bringen, wie zum Beispiel der Wechsel einer privaten Krankenkasse und der damit möglicherweise verbundene Verlust der Rückstellungsposten.

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