Raus aus der privaten Krankenversicherung

Rechtsanwalt Joachim Cäsar Preller
13.11.2017273 Mal gelesen
War es zu früheren Zeiten fast unmöglich aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche zu wechseln, so hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren hier zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, wie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller erläutert.

War es zu früheren Zeiten fast unmöglich aus der privaten Krankenversicherung zurück in die
gesetzliche zu wechseln, so hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren hier zahlreiche Möglichkeiten
geschaffen, wie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller erläutert.

Ein Angestellter, kann von der privaten in die gesetzliche Versicherung dann wechseln, wenn sein
regelmäßiges Bruttoeinkommen unter die Grenze von derzeit 56.250 ? im Jahr fällt. Unter dieser
Grenze besteht für abhängig Beschäftigte eine Versicherungspflicht und damit die Möglichkeit zu
einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, erklärt die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller.
Selbst wenn das Gehalt aufgrund von Gehaltssteigerungen wieder über die genannte Grenze steigen
sollte, so kann in der gesetzlichen Krankenkasse verblieben werden.

Um das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze zu drücken gibt es grundsätzlich zwei
Möglichkeiten:

1.
Das monatliche Einkommen z.B. durch eine Teilzeitvereinbarung soweit zu reduzieren, dass man auf
das Jahr gerechnet unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt.
Jedoch sei darauf hingewiesen, dass nicht nur eine vorübergehende Reduzierung vereinbart werden
darf. Vielmehr muss formal nach dem Wechsel in die gesetzliche Versicherung erneut mit dem
Arbeitgeber über eine Steigerung der Arbeitszeit bzw. des Arbeitslohns verhandelt werden.

2.
Bei Gehältern bis 59.225 ? besteht die Möglichkeit durch die Erhöhung der betrieblichen
Altersvorsorge das Bruttoentgelt unter die Pflichtversicherungsgrenze zu drücken. Dies ist möglich,
da Zahlungen bis zu 2.976 ? im Jahr bei der Berechnung der Versicherungspflicht vom Arbeitsentgelt
abgezogen werden kann.

Für Hilfe rund um die Fragen der Sozialversicherungen, insbesondere der Krankenkassen, steht die
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller stets stark an Ihrer Seite.