OLG Frankfurt: VW haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Kaufrecht
10.10.201938 Mal gelesen
Das nächste Oberlandesgericht entscheidet sich im VW-Dieselabgasskandal für die geschädigten Verbraucher. Das OLG Frankfurt spricht "sittwidriger Schädigung".

Das Oberlandesgerichts Frankfurt hat in einem Beweisbeschluss (Az. 17 U 45/19) festgestellt, dass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen "sittenwidriger Schädigung" (§ 826 BGB) gegen die VW AG zustehe. Damit reiht sich das OLG Frankfurt in eine zunehmende Anzahl von obersten Gerichten ein, die VW zu Schadensersatz verurteilt haben. Letztlich müssen die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe geklärt werden. Da die jeweiligen Oberlandesgerichte die Revision des Verfahren zugelassen haben.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger im Mai 2009 einen VW Tiguan 2,0 l TDI gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor der Baureihe EA 189 EU 5 ausgestattet. Unter Berufung auf den Dieselskandal forderte der Kläger von der VW AG Schadensersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Das OLG gab dem Kläger hingegen recht.

Die Entwicklung des mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs, das zur Erlangung einer EG-Typgenehmigung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, stellt für das Gericht eine sittenwidrige Handlung der VW AG dar. "Manipulationen und falsche Angaben, mit denen gegenüber Behörden die Einhaltung rechtlicher Vorgaben vorgespiegelt werden sollen, können... eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung eines Dritten" - hier des Käufers - begründen, führt das OLG unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BGH aus. Voraussetzung sei, dass die Vermögensinteressen unbeteiligter Dritter, hier der Käufer, sehenden Auges gefährdet würden. Das Gericht attestiert VW gegenüber dem Käufer eine besondere Bedenkenlosigkeit. Gerade im Verhältnis zum Geschädigten bestehe die Sittenwidrigkeit. Durch die Abschalteinrichtung sei unschwer erkennbar die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge bedroht gewesen. Die Gefährdung sei auch nicht lediglich eine zufällige Begleiterscheinung des Handelns gewesen. Die Beklagte habe davon profitiert, dass es sich bei einem Auto um einen Alltagsgegenstand handele, bei dem das Zustandekommen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der diesen zugrundeliegenden Messwerte vom angesprochenen Publikum regelmäßig nicht hinterfragt würden.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und ist zudem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).