Wie konkret wird das mit dem Dieselfahrverbot in Hessen - ganz speziell für die Metropolen Frankfurt und Wiesbaden? Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist auf Verbraucherseite engagiert im Abgasskandal und geht davon aus, dass Fahrverbote kommen werden, insbesondere für ältere Diesel, die nicht den aktuell besten Schadstoffklassen entsprechen. Gemeint sind knapp eine Million hessische Diesel, die nicht nach "SSK 6" zugelassen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine aktuelle Entscheidung gefällt: Erachten Städte es als notwendig und gibt es entsprechende Programme und Verordnungen, dann können sie Fahrverbote verhängen. Notwendigkeiten sind schnell erfüllt, z.B. dann, wenn die Messtationen bei Grenzwertüberschreitungen (insbesondere das von Dieseln zu 60 % verursachte Stickoxid) Alarm schlagen.Mehr als 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter sind laut EU-Verordnung unzulässig. Im Jahr 2017 und bei aktuellen Messungen wurde diese magische Marke an den Messtationen inFrankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Gießen, Offenbach, Bensheim und Limburg übertreten. Individuelle Konzepte könnten aber auch für ein vorsorgliches Fahrverbot sorgen.
Angeblich entsprechen aktuell 27Prozent aller hessischen Diesel den Ansprüchen der "Blauen Plakette", die zur Zufahrt in Dieselsperrzonen berechtigt. Zumindest die Autos mit Schadstoffklasse 4 und 5 müssen nachgerüstet werden. Für ältere Fahrzeugen ist es zu aufwändig, nachzurüsten. Dazu Cäsar-Preller: "Wer zahlt das? Meiner Meinung nach muss das von den Verantwortlichen für den Dieselskandal übernommen werden!" Experten rechnen mit Investitionen in Höhe von mindestens 2500 Euro pro PKW.
Ganz allgemein hat ein Dieselfahrverbot Folgen für beteiligte Dieselbesitzer. Das beginnt bei Nutzungseinschränkungen und endet bei dramatisch sinkenden Wiederverkaufspreisen. Cäsar-Preller: "Prüfen Sie zeitnah Ihre Ansprüche, wir setzen sie gegen Händler und Hersteller durch."
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.
Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de