Auch neueren Diesel kann Fahrverbot drohen

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
07.03.201839 Mal gelesen
Auch Diesel der Schadstoffklasse Euro 6 können von Fahrverboten betroffen sein.

Auch Fahrer jüngerer Diesel können sich beim Thema Fahrverbot nicht entspannt zurücklehnen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sah es so aus, dass zunächst Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter von Fahrverboten betroffen sein könnten und ab Herbst 2019 dann auch Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5.

Wie ein Bericht des Magazins "Spiegel" zeigt, könnte ein Fahrverbot aber auch neuere Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 treffen. Denn viele Modelle dieser Generation sind nur unwesentlich sauberer und pusten im realen Straßenverkehr zu große Mengen Stickoxid in die Luft. Das ergebe sich aus Messwerten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und des ADAC, heißt es in dem Bericht weiter. Sicher könnten demnach nur Diesel mit der Schadstoffnorm Euro 6d sein, die aber erst seit Herbst 2017 gültig ist.

"Die Verunsicherung unter Diesel-Fahrern ist weiterhin groß. Angesicht der drohenden Fahrverbote wird der Wertverlust gebrauchter Diesel voraussichtlich weiter fortschreiten", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Verbraucher, die sich im Vertrauen auf emissionsarme Fahrzeuge zum Kauf eines Diesel entschieden haben, sind die Verlierer des Dieselskandals, der im Herbst 2015 mit den Abgasmanipulationen bei VW begann und immer weitere Kreise zog. Rechtlich haben die Dieselkäufer verschiedene Möglichkeiten dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: "Ist das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen, stellen die Manipulationen einen Mangel an dem Fahrzeug dar, der zu Schadensersatz oder zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigen kann. Verschiedene Gerichte haben hier bereits zu Gunsten der Verbraucher entschieden."

Unabhängig vom Abgasskandal bietet sich auch der Widerruf des Autokredits an. Wurde das Fahrzeug über eine Auto-Bank finanziert, liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Hat die Bank ihren Kunden fehlerhaft über sein Widerrufsrecht informiert, kann der Kreditvertrag widerrufen werden. In der Konsequenz wird dann nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher erhält dann die geleisteten Raten zurück und gibt das Auto an die Bank. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank einen Nutzungsersatz verlangen. Dieser kann bei Finanzierungen ab dem 13. Juni 2014 ggf. sogar ganz entfallen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Dieselskandal geschädigte Autokäufer.

 

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/

 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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