Kaufrecht (Gebrauchtwagenkauf, Verbrauchsgüterkauf) und vorbehaltlose Bezahlung einer Reparaturrechnung:

Kauf und Leasing
17.02.20091367 Mal gelesen

Hat ein Käufer - im entschiedenen Fall beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges - die spätere Rechnung über eine Reparatur ohne Vorbehalt bezahlt, so hindert ihn dies nicht daran, später die Rückzahlung des Geldes zu verlangen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 11.11.2008 (VIII ZR 265/07) klargestellt, dass mit der bloßen vorbehaltlosen Bezahlung "keine Aussage des Schuldners" verbunden sei, "zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen".

Hat der Käufer, wie im entschiedenen Fall, nach Auftreten eines Mangels - hier eines Getriebeschadens - den Wagen zu dem Autohändler zwecks Reparatur gebracht und bezahlt er vorbehaltlos die Reparaturrechnung, so ist er nicht gehindert, diesen Betrag zurückzufordern, wenn er später aufgrund rechtskundiger Beratung davon Kenntnis erhält, dass die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung hätte kostenlos durchgeführt werden müssen.

Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, bei dem ein Verbraucher von einem Unternehmen den Kaufgegenstand - das Auto - erworben hat, so muss die Verkäuferfirma, so die Richter des Zivilsenats, auch bei einer Rückforderung der zu Unrecht verlangten Reparaturkosten im Rahmen der Beweislastumkehr des § 476 BGB nachweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war.