BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines zur internationalen Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeuges

BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines zur internationalen Fahndung  ausgeschriebenen Fahrzeuges
18.01.2017173 Mal gelesen
Ein Fahrzeug, welches zur internationale Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben ist, ist mangelhaft, so der BGH.

Ein Fahrzeug, welches zur internationale Fahndung im  Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben ist, ist  mangelhaft. Dies hat der BGH durch Urteil vom 18.01.2017 (VIII ZR 234/15) entschieden.

Folgendes war geschehen:

Der vom Kläger zum Preis von 29.000 EUR erworbene Oldtimer Rolls Royce Corniche Cabrio wurde bei der Anmeldung des Fahrzeuges polizeilich sichergestellt, da es im Schengener Informationssystem als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben war.

Die zunächst eingestellten Ermittlungen wurden kurze Zeit auch gegen die Prozessparteien wieder aufgenommen. Daraufhin erklärte der Kläger schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte Rückzahlung des Kaufpreises.

Zu Recht, so der BGH in Zustimmung zu den vorinstanzlichem Urteilen. Nicht erst die behördliche Sicherstellung, sondern bereits die Eintragung die Fahndungsliste aufgrund einer SIS-Ausschreibung stelle einen Rechtsmangel dar. Für den Käufer sei diese Eintragung mit der Gefahr verbunden, dass ihm das Fahrzeug auf unbestimmte Zeit entzogen werde. Zudem auch die Weiterkäuflichkeit eines solchen Fahrzeuges stark beeinträchtigt, da ein potentieller Käufer redlicherweise über den Eintrag aufzuklären sei.

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