Autos "der gehobenen Kategorie"und erheblicher Mangel:

Kauf und Leasing
05.12.20081032 Mal gelesen

Wird bei hochpreisigen Fahrzeugen eine bestimmte Beschaffenheit nicht vereinbart, so kann der PKW gleichwohl mangelhaft sein, wenn er nicht die übliche Beschaffenheit und den Qualitätsstand aufweist, der "bei Sachen gleicher Art"erwartet werden kann. Auch ein sogenannter "Komfortmangel" kann dann eine erhebliche Mangelhaftigkeit begründen.

Hierauf hat das Oberlandesgericht Schleswig in einem aktuellen Urteil (14 U 125 / 07) hingewiesen.

In dem entschiedenen Fall ging es um einen PKW Mercedes-Benz CLS 500 zu einem Nettopreis in Höhe von 74.515,00 €. Nach einer Laufleistung von weniger als 10.000 km war es dazu gekommen, "dass bei Feuchtigkeit die Bremsen über eine längere Zeit nach Fahrtantritt bei Bremsvorgängen in erheblicher Lautstärke quietschten". Der Senat hatte hierzu ein Sachverständigengutachten eingeholt. Seitens des Gutachters war festgestellt worden, dass ein auch bei geschlossenem Fenster wahrzunehmendes wiederholtes Quietschten während einer längeren Phase nach Fahrtantritt auftrat.

Die Richter haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Fahrzeugen der in Rede stehenden Preisklasse "auch der Fahrkomfort eine wichtige Eigenschaft ist".

Will der Käufer aus Beeinträchtigungen der geschilderten Art Rechte herleiten, so muss nachgewiesen sein, dass diese Mangelhaftigkeit auch bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Der Senat hat dies im entschiedenen Fall daraus abgeleitet, dass es mehrere (erfolglose) Werkstattbesuche nach Übergabe zur Behebung des Mangels gab und der Sachverständige auch eine Ursache außerhalb der Konstruktion nicht hat feststellen können.

Ist ein Sachverhalt wie in dem entschiedenen Fall gegeben, so kann der Käufer den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklären und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, wobei er sich allerdings den Nutzungswert anrechnen lassen muss. Ist der Rücktritt unberechtigterweise von dem Verkäufer zurückgewiesen, so muss dieser auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten.