VW Skandal: Welche Rechte haben Autokäufer bereits jetzt?

VW Skandal: Welche Rechte haben Autokäufer bereits jetzt?
13.11.2015173 Mal gelesen
Je länger der Abgasskandal dauert, desto mehr Autobesitzer wollen sich wehren. Doch wann können sie sich wehren? Aus rechtlicher Sicht sind Autokäufer nicht gezwungen, bis zur Rückrufaktion im Jahr 2016 zu warten.

Seit Wochen füllen immer neue Negativschlagzeilen rund um den VW Abgasskandal die Schlagzeilen. Für nicht wenige Besitzer der betroffenen Audi-, Seat-, Skoda- und VW-Modelle steht fest, dass sie sich wehren wollen. Diese Entscheidung zieht allerdings eine für die viele Fahrzeugkäufer sehr schwierige Folgefrage nach sich: Wann ist der bestmögliche Zeitpunkt?

 

Aus rechtlicher Sicht ist Abwarten für viele PKW-Besitzer nicht die beste Wahl. Denn gerade wenn der Autokauf noch nicht lange her ist, läuft oft noch die Gewährleistung oder eine Garantie. Welche Fristen wann ablaufen, lässt sich allerdings erst nach einer juristischen Prüfung des Einzelfalls verlässlich feststellen. Zum Beispiel kann sich bei einem Gebrauchtwagenkauf nach einer juristischen Überprüfung des Kaufvertrags herausstellen, dass bei Fahrzeugmängeln längere Fristen gelten als vertraglich festgelegt.

 

Die Frage, auf welche Stichtage es bei den Fristen ankommt, lässt sich jedoch leider nicht für alle vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer einheitlich beantworten. Denn es gibt unterschiedliche Fristen zu beachten. Die von Fall zu Fall unterschiedlichen Gewährleistungsfristen folgen einem gänzlich anderen "Verlauf" als zum Beispiel die relevanten Fristen bei Schadensersatzansprüchen gegen VW selbst wegen sittenwidriger Schädigungen.

 

Wenn sich Fahrzeugbesitzer vergewissern wollen, wie es in ihrem konkreten Fall um die Fristen bestimmt ist, dann sollten sie dies anwaltlich prüfen lassen. Denn die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die für über 4.000 vom Abgasskandal betroffene Dieselbesitzer tätig sind, stoßen in den Akten tagtäglich auf demnächst auslaufende Fristen.

 

Autobesitzer, die ihre Rechte gegenüber VW, Audi, Skoda oder auch ihren Autohändlern wahren lassen wollen, sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt wenden. Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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