VW Skandal: Fachanwälte helfen Autobesitzern, die vom Kauf zurücktreten wollen

VW Skandal: Fachanwälte helfen Autobesitzern, die vom Kauf zurücktreten wollen
06.11.2015218 Mal gelesen
Je mehr Erkenntnisse im VW Skandal ans Licht kommen, desto mehr betroffene Autobesitzer werden misstrauisch. Fachanwälte beraten und vertreten Autofahrer, die sich wegen der Abgasaffäre von ihrem Auto trennen möchten.

Im Abgasskandal geht nicht mehr nur um zu hohe Stickstoffoxidwerte bei Dieseln. Am 03.11.2015 räumte der Volkswagenkonzern ein, dass die CO2-Werte von 1.6 TDI-, 2.0 TDI- und 1.4 TSI-Motoren höher als angegeben sind. Insgesamt sollen rund 800.000 Fahrzeuge von Seat, Audi, VW und Skoda betroffen sein - die Mehrzahl davon Dieselfahrzeuge. Auch wegen dieser neuen Dimension der Abgasaffäre sind viele Autofahrer verunsicherter denn je. Sie fragen sich, was noch alles ans Licht kommen wird und wollen deshalb ihre Gewährleistungsrechte ausnutzen.

 

In Gesprächen mit Anwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer äußerte die Mehrzahl der Dieselfahrer, dass sie ihr Auto nicht mehr haben wollen und vom Kauf zurücktreten wollen. Sie wollen - verkürzt formuliert - statt ihres vom Abgasmakel befallenen Dieselfahrzeugs ihr Geld zurück. Diese Möglichkeit ist für viele Autofahrer auch deshalb interessant, weil der Rücktritt in einem juristischen Gutachten, das vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags angefertigt wurde, angesprochen wird. In diesem Gutachten wird bestätigt, dass die vom EA 189-Problem betroffenen Fahrzeuge mangelhaft sind und den Käufern Gewährleistungsrechte zustehen.

 

In der Praxis stehen die meisten Autofahrer jedoch vor einer Hürde: Was müssen sie tun, um ihre Rechte einfordern? Was muss beachtet werden, wenn es um einen Rücktritt vom Autokauf geht? Da es hierbei auf viele juristische Feinheiten ankommt, sollten Dieselfahrer sich an Anwälte wenden.

 

Im Rahmen einer anwaltlichen, kostenlosen Erstberatung können verschiedene weichenstellende Fragen geklärt werden: Welche Rechte bestehen beim konkreten Kaufvertrag? Wie ist es um die Fristen bestellt? Die zweijährige Gewährleistung nähert sich bei etlichen Kaufverträgen ihrem Ende. Aus diesem Grund mussten die Anwälte der Kanzlei in den vergangenen Tagen immer wieder rechtliche Maßnahmen einleiten, um ein Verfristen der Gewährleistung zu unterbinden.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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