VW Abgasskandal: Fachanwälte helfen PKW-Besitzern

VW Abgasskandal: Fachanwälte helfen PKW-Besitzern
04.11.2015147 Mal gelesen
Weitet sich der VW Skandal aus? Nachdem die US-Umweltbehörde EPA mit ihren Untersuchungen den Stein ins Rollen brachte, legen neue Tests des Amtes den Verdacht nahe, dass 3,0-Liter-TDI-Motoren nicht die „offiziellen“ Abgaswerte erreichen.

Dieser Punkt ist zwar noch umstritten zwischen Audi, VW, Porsche und der Behörde. Doch der neue Verdacht nährt schlimme Befürchtungen - sowohl bei den bereits direkt vom VW Abgasskandal betroffenen als auch den anderen VW- und Audi-Kunden.

 

Autofahrer sind bei Mängeln wie fehlerhaften Abgaswerten oder zu hohem Spritverbrauch nicht rechtelos

 

Bei vielen Autofahrern wächst deshalb das Bedürfnis, über ihre rechtlichen Möglichkeiten Bescheid zu wissen. Was können sie unternehmen, wenn sich der Verdacht bestätigt, dass das eigene Auto Mängel aufweist bzw. wenn bereits schwarz auf weiß feststeht, dass der eigene PKW zu den Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten gehört?

 

Ein juristisches Gutachten, das vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags angefertigt wurde, sorgt für Aufhorchen bei den Autokäufern. In juristischen Gutachten wird bestätigt, dass die vom EA 189-Problem betroffenen Fahrzeuge mangelhaft sind und den Käufern Gewährleistungsrechte zustehen. Wenn das Auto nach der Reparatur im Rahmen der Rückrufaktion mehr Sprit verbraucht als vorher oder es zu einer reduzierten Fahrleistung kommen, ist auch ein Rücktritt der Kunden vom Autokauf möglich.

 

Der Ansatzpunkt "Mehrverbrauch" wurde bereits zuvor von Gerichten als Automangel eingestuft. Einen erheblichen Mehrverbrauch an Diesel müssen sie nicht einfach hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass ein Autokäufer vom Vertrag zurücktreten und den PKW zurückgeben kann, wenn das Auto 10% mehr verbraucht als angegeben (Urteil vom 08.05.2007, Aktenzeichen: III ZR 19/05).

 

Doch selbst bei einer kundenfreundlichen Rechtslage stehen die allermeisten Autokäufer vor einem praktischen Problem, wenn ihr Auto Mängel aufweist: Wie können sie ihre Rechte einfordern und von einem Autokauf zurücktreten oder Schadensersatzfordern? Die praktische Umsetzung ist für die Fahrzeugkäufer alles andere als einfach. Denn es kommt auf viele juristische Feinheiten an. Der Rücktritt ist Teil eines komplexen Geflechts von Rechtsregeln und Voraussetzungen rund um die Gewährleistung wegen Sachmängeln. Auch der Schadensersatz für Autokäufer ist Teil der vielschichtigen Gesetzesregelungen.

 

Ob und wann bei dem einzelnen Autokauf alle Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Autokauf oder für Schadensersatz erfüllt sind, lässt sich nur nach einer juristischen Prüfung des Einzelfalls verlässlich feststellen. Fachanwälte können dann auch die passenden Forderungen gegenüber den Autoherstellern und den Händlern geltend machen. Denn inmitten des VW Abgasskandals kommt es wegen ablaufender Fristen für die Autokäufer auch auf ein Absichern ihrer Gewährleistungsrechte etc. an.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de. Wenn Autofahrer "nur" von einem zu hohen Spritverbrauchs ihres Autos, aber nicht direkt vom VW Abgasskandal betroffen sind, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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