Dieselgate bei Skoda: Wie können Fabia II-Käufer ihre Rechte sichern?

Dieselgate bei Skoda: Wie können Fabia II-Käufer ihre Rechte sichern?
08.10.2015202 Mal gelesen
Nicht nur Modelle der Marke VW sind von dem Einbau der fehlerhaften Abgas-Software betroffen, sondern auch Modelle von Audi, Seat und Skoda. Bei Skoda sollen ca. 1,2 Millionen Fahrzeuge mit fehlerhaften Abgaswerten unterwegs sein.

Es geht hierbei um Modelle mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Drei- und Vierzylinder-Dieselmotoren mit den Hubräumen 1,2 Liter, 1,6 Liter und 2,0 Liter), unter welches auch häufig auf deutschen Straßen anzutreffende Skoda Modell Fabia fällt. Betroffen sind die Modelle der Reihe Skoda Fabia II (Baujahre 2009 bis 2014). Unter www.skoda-auto.de können Autokäufer prüfen, ob ihr Skoda betroffen ist.

 

Wenn nach der Eingabe der Fahrgestellnummer oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer auf den von der von Skoda Deutschland erstellten Internetseiten eine "positive" Meldung erscheint, der eigene Fabia betroffen ist, stellt sich bei den meisten Autobesitzern eine Ernüchterung und vor allem Unsicherheit ein. Welche Folgen hat der Einbau der Manipulationssoftware tatsächlich? Welche Ansprüche stehen mir zu und gegen wen kann ich diese geltend machen? Reicht es aus, auf die Herstelleraktionen zu warten oder sollte bereits jetzt Rechte gesichert werden?

 

Jene Betroffenen, die einen Skoda Fabia II (Baujahre 2009 bis 2014) besitzen, sollten ihre Fragen am besten von Fachanwälten, die bereits für Autokäufer wegen der VW-Abgasaffäre klagen, beantworten lassen. Zwar besteht immer noch keine absolute Klarheit über die tatsächlichen wirtschaftlichen Folgen der Manipulation der Abgaswerte für die Autokäufer. Klar ist jedoch, dass eine Sicherung der möglichen (Schadensersatz)Ansprüche am besten so schnell wie möglich zu geschehen hat. Denn Mängelgewährleistungsansprüche, die hier neben anderen Ansprüchen und Rechten wie Anfechtung und Rücktritt eingreifen, unterliegen einer Verjährungsfrist. Diese Verjährung kann jederzeit eintreten. Deshalb sollten sich Autokäufer, die sich unsicher sind, an einen Fachanwalt wenden.

 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet dazu den Autobesitzern eine kostenlose Erstberatung an, damit diese schnell über die rechtlichen Möglichkeiten informiert werden können. Die Autobesitzer sollten nicht zögern und umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, bevor diese Ansprüche endgültig verloren sind.

 

Mehr Einzelheiten rund um die Rechte von Autokäufern befinden sich auf der Internetseite www.skoda-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                          

 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.skoda-schaden.de