Die erste Klage für einen Autokäufer wurde bereits eingereicht. Doch der nun klagende VW Golf GTD-Käufer ist nur einer von mittlerweile sehr vielen Audi-, Skoda- und vor allem Volkswagenkäufern, die sich insbesondere in den letzten Tagen an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewandt haben. Neben der nun eingereichten Klage arbeiten die Anwälte weiterhin daran, für Mandanten Autos mit dem Motor EA 189 zurückzugeben.
Verkehrsrechtsschutz reicht für Autokäufer oft aus
Eine zentrale Frage für die betroffenen Autofahrer ist die Kostenfrage. Erfreulicherweise können die allermeisten Autokäufer auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist meistens ausreichend. Denn dort sind nicht nur Verkehrsvergehen versichert, sondern Rechtsschutz "rund um das Auto". Ein rechtliches Vorgehen gegen die Händer und Autohersteller ist nahezu immer mit abgedeckt. Eine Privatrechtsschutzversicherung hilft ebenfalls weiter.
Auch im Kaufrecht gibt es Fristen
Allerdings dürfen Rückgaberechte nicht beliebig lange geltend gemacht werden. Denn es laufen verschiedene Fristen seit dem Abschluss des Kaufvertrags. Dasselbe gilt auch für Vertragsanfechtungen - dort gibt es in bestimmten Fällen sogar besonders kurze Fristen. Wenn Audikäufer wegen des Abgasskandals ihr Auto zurückgeben wollen, dann sollten sie deshalb rasch handeln.
Wenn sich Käufer von ihrem EA 189-Dieselfahrzeug - einerlei welcher Marke - trennen möchten, dann sollten sie die kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Weitere Informationen befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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