Volkswagen-Abgasaffäre: Können betroffene Diesel-Fahrer Schadensersatz verlangen?

Volkswagen-Abgasaffäre: Können betroffene Diesel-Fahrer Schadensersatz verlangen?
29.09.2015256 Mal gelesen
Der Wolfsburger Autobauer kümmert sich derzeit um die technische Seite: In einer Nachbesserungsaktion soll die Softwarefehler beseitigt werden. Doch die rechtlichen Fragen der Betroffenen sind damit noch nicht alle gelöst.

Denn es ist noch völlig offen, ob und in welcher Höhe am Ende Schäden bei den Autofahrern verbleiben.

 

Daher mag das Thema "Sammelklage" für betroffene Dieselfahrer zwar interessant sein. Allerdings sind Verbrauchersammelklagen wie in den USA in Deutschland nicht möglich. Nur im Bereich der Kapitalanlagen können Betroffene Musterverfahren durchführen. Zwar gibt es Pläne des Justizministeriums, die "Sammelklagen" weiter auszudehnen, aber in Recht und Gesetz umgesetzt sind diese Pläne noch nicht. Rechtelos sind betroffen Autokäufer jedoch nicht.

 

Aus Kaufverträgen lassen sich Gewährleistungsrecht und Schadensersatzansprüche ableiten. Bei diesen Rechten müssen die Käufer allerdings zweierlei bedenken: Zum einen sind die meisten Kaufverträge mit den lokalen Autohändlern abgeschlossen worden, zum anderen können diese Rechte nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf geltend gemacht werden. Bei der Anfechtung von Kaufverträgen sind die Höchstfristen (10 Jahre) zwar länger, aber trotzdem müssen Käufer wegen anderer Hürden sehr rasch handeln. Denn eine Anfechtung muss unverzüglich geschehen, nachdem er oder sie von den relevanten Umständen wussten.

 

Welche anderen Ansatzpunkte für Schadensersatz kann es noch geben? Je mehr Details der VW Abgasaffäre bekannt werden, desto intensiver kann über Schadensersatzansprüche wegen Delikten nachgedacht werden.

 

Insgesamt gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte mit vielen rechtliche "Stellschrauben" Ein betroffener Autokäufer kann deswegen erst nach einer rechtlichen Prüfung des Einzelfalls eine verlässliche Antwort haben können, welche Rechte geltend gemacht werden können.

 

Weitere Informationen rund zu (Schadensersatz)Ansprüche von Betroffenen der Abgasmanipulationen von Volkswagen befinden sich auf der Kanzleihomepage auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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