anwalt24.de
Viele Discounter, Elektro-Märkte und Kaufhäuser scheinen neuerdings dazu überzugehen, den Kunden nur noch 1 Jahr "Garantie" einzuräumen.
Bei dem Kauf höherwertiger Waren werden Kunden immer häufiger von den Verkäufern im Verkaufsgespräch auf das Angebot einer extra Geräte-Versicherung angesprochen.
Der Grund hierfür läge in den oft als zu kurz empfundenen Garantien.
So sollen laut Herstellerangaben viele Produkte nur noch ein Jahr Garantie haben und nicht zwei Jahre, wie "früher". Als Ausgleich habe man sich nun um eine günstige Extra-Versicherung für die Kunden bemüht. An der Kasse werden die "Versicherungsmuffel" nochmals deutlich und bestimmt darauf hingewiesen, ohne eine Extra-Geräte-Versicherung habe man nur ein Jahr Garantie. Gleichzeitig liegen in Augenhöhe des Kunden überall Info-Broschüren herum. Ein rührendes Engagement oder war da nicht noch eine gesetzliche Gewährleistung, für die der Händler und nicht der Hersteller haftet?
Gewährleistungbedeutet, dass der Händler/Verkäufer dafür einstehen muss, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Er haftet daher für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die erst später entdeckt werden. Der Kunde hat auf alle technischen Geräte, die er so kaufen kann, als Endkunde, auch Verbraucher genannt, ein Recht auf zwei Jahre Gewährleistung.
Besonders verbraucherfreundlich ist, dass sich in den ersten 6 Monaten dieser Zeit die Beweislast für ihn umkehrt, sollte sich ein Defekt oder Fehler zeigen. Es wird dann schlicht vermutet, der Mangel sei schon vorher in oder an dem Gerät gewesen.
Nachfragen bei Vertretern der Versicherungs-Branche bestätigen, dass Geräte-Versicherungen ganz klassisch bei den Versicherungs-Agenturen abgeschlossen werden könnten. Dabei seien sie oft günstiger als die von den Discountern. Diese Versicherer kommen selten in den Focus des Kunden, denn wer möchte schon für das neue Notebook oder den neue Fotoapparat gleich einen Termin beim Versicherungsagenten machen - lohnen könnte es sich.
Und die Garantie? Sie ist eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Händlers/Verkäufers oder oft des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - der Händler ist dazu aber nicht verpflichtet.
Die Garantie ist also auch ein Aspekt der zusätzlichen Kulanz, oder eben eiskalte wirtschaftliche Kalkulation. Denn der Kunde gibt mit seiner Extra-Versicherung oder Garantie-Verlängerung dem Hersteller oder aber dem Händler auch immer einen kleinen Kredit an die Hand. Hier lohnt sich das Nachrechnen.
Außerdem sind die Versicherungs-Bedingungen im Kleingedruckten "garantiert" nicht das Hauptthema beim Verkaufsgespräch im Elektro-Geschäft.
Seit Anfang 2008 ist das Versicherungsgewerbe noch stärker verpflichtet worden, eine gute Aufklärung über Versicherungsleistungen zu betreiben. Wie soll so etwas in einem Elektrodiscounter umgesetzt werden und wie sieht es dort mit der Qualifikation des Vericherungs(Elektrofach-)verkäufers aus?
Über die Provision, die der Verkäufer und der Händler für die Vermittlung des Versicherungsvertrages erhält, wird geschwiegen.
Das Phänomen der Garantieverlängerungsversicherung wurde um so deutlicher, seit der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, AZ: C-404/06, entschieden hat, dass der Verbraucher weder eine Nutzungsentschädigung zu zahlen habe, noch sich mit dem Zeitwert zufrieden geben müsse, wenn er gegen Ende der Garantie/Gewährleistung einen Mangel der gekauften Ware geltend macht.