Widerrufsbelehrung im Internethandel - seit 01.04.2008 gilt ein neuer Mustertext

Kauf und Leasing
31.03.2008 1436 Mal gelesen

Auf die letzte Musterwiderrufsbelehrung des Bundesministeriums für Justiz folgte zahlreiche korrigierende Rechtsprechung. Dies führte zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit  und dem immerwährenden Risiko, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Das Bundesministerium hat nachgearbeitet und mit heutigem Datum ist eine neue Fassung der Musterwiderrufsbelehrung in Kraft getreten. Der Text der Widerrufsbelehrung kann auf der Homepage des BMJ unter www.bmj.de eingesehen werden. 

Bis 01.10.2008 gilt eine Übergangsfrist, innerhalb derer die Unternehmen Gelegenheit haben, ihre Formulare anzupassen.

Aber auch nach Inkrafttreten dieser korrigierten Fassung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsprechung den Text an einzelnen Stellen für nicht ausreichend oder unzulässig erachtet. Daher ist geplant, den Text der Widerrufsbelehrung in den Gesetzestext mit aufzunehmen und damit zukünftigen nicht vorhersehbaren Änderung durch die Rechtssprechung vorzubeugen. Damit wäre der lange gehegte Wunsch, nach einer Rechtssicherheit in diesem Bereich endlich erfüllt. Das permanente Risiko, eine mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Abmahnung zu erhalten, hat das Geschäft für einzelne Unternehmer fast unrentabel werden lassen. Vor Ende nächsten Jahres wird mit einer Realisierung aber nicht zu rechnen sein.