Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pkw wegen zu hohen Verbrauchswerten

Kauf und Leasing
08.03.2013840 Mal gelesen
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 07.02.2013 entschieden, dass der Verbrauch von zu viel Kraftstoff beim Pkw zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann.

Der Kläger beanstandete nach dem Kauf eines Neuwagens zu hohe Verbrauchswerte des Pkw. Nachdem auch die Nachbesserungen keine Verbesserungen diesbezüglich erbracht hatten, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das OLG Hamm sah den Rücktritt als berechtigt an, da dem Pkw eine Beschaffenheit fehle, die der Käufer nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten können. Insbesondere könne der Käufer erwarten, dass die in einem Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar seien. Dies war jedoch bei dem streitgegenständlichen Pkw nicht der Fall, wie ein Sachverständigengutachten bestätigte.