Vermutetes Diesel-Kartell und Ansprüche der Kunden

Kartellrecht
21.07.2017110 Mal gelesen
Berlin – Nach der Kartell-Andeutung der Volkswagen AG werden die fünf beteiligten Autobauer voraussichtlich hohe Schadensersatzsummen an sämtliche Käufer schadhafter Dieselmodelle zahlen müssen. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden vertritt bereits jetzt mehr als 1.600 Käufer von

Rechtsanwalt Johannes von Rüden erklärte am Freitagnachmittag in Berlin dazu:

 

"Endlich erhalten auch Autokäufer in Deutschland eine starke Rechtsposition gegenüber den Herstellern. Das deutsche Kartellrecht gibt nämlich auch Endverbrauchern die Möglichkeit, Ansprüche auf Ausgleich des durch die Kartellabsprachen entstandenen Schadens geltend zu machen. Die Preise für Dieselfahrzeuge sind aufgrund des Dieselskandals und den damit einhergehenden Androhungen von Stilllegungen und Fahrverboten stark eingebrochen. Für diesen Wertverlust müssen die Autobauer aufkommen.

 

Durch die im Raum stehenden Absprachen hat das sogenannte "Fünfer-Kartell" sowohl andere Wettbewerber als auch Endverbraucher in einem in der deutschen Wirtschaftsgeschichte nie dagewesenen Umfang geschädigt. Es geht um Milliarden und nicht zuletzt auch um die Existenz der größten Autobauer der Welt. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden wird bei diesem potentiellen Kriminalfall an der Seite der Verbraucher stehen. Wir werden dafür sorgen, dass diese nicht leer ausgehen."