Der Bundesrat stimmte am 21.12.2005 dem "Steuerlichen Sofortprogramm" der Bundesregierung zu, brachte aber für Abfindungen noch Änderungen ein. Trotzdem: Der Steuerfreibetrag für Abfindungen wird ab dem 01.01.2006 gestrichen.
Nun gilt für Zahlungen anlässlich einer vom Arbeitgeber veranlassten oder vom Gericht ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses:
- Vertrauensschutz und Anwendung der alten Freibeträge, wenn
- der Anspruch vor dem 01.01.2006 entstanden ist (z. B.: ein Aufhebungsvertrag wurde bereits im Dezember 2005
geschlossen; eine Sozialplanabfindung entsteht bei Ausspruch der Kündigung noch im Dezember) oder
- vor dem 01.06.2006 eine Gerichtsentscheidung getroffen wird oder
- eine Klage am 31.12.2005 anhängig ist (d. h. bei Gericht eingegangen ist; gilt also auch für derzeit laufende
Verfahren)
und
die Abfindung bis zum 01.01.2008 gezahlt wird. - Volle Versteuerung der Abfindung in allen anderen Fällen.
Begründung: Steuergerechtigkeit. Der bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gezahlte Lohn wäre auch steuerpflichtig.