Blockchain, Bitcoin, Wallet, ICO, TGE, SmartContract – CLLB erklärt die Grundbegriffe der Blockchaintechnologie

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
27.11.2017179 Mal gelesen
München, Berlin, 27.11.2017 Mittlerweile liest man täglich in Blogs, Zeitschriften und Zeitungen über Blockchain, Bitcoins, ICO & Co. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen? CLLB versucht, mit diesem Beitrag ein wenig Klarheit zu den Begriffen herzustellen.

Mittlerweile liest man täglich in Blogs, Zeitschriften und Zeitungen über Blockchain, Bitcoins, ICO & Co. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen? CLLB versucht, mit diesem Beitrag ein wenig Klarheit zu den Begriffen herzustellen.

ICO - Initial Coin Offering

 

Ein ICO bezeichnet eine neue Art der Unternehmensfinanzierung.  Anleger können bei einem ICO über eine Kryptowährung Anteile, Genussrechte und/oder Gewinnbeteiligungen in Form von Tokens an einem Unternehmen erwerben. Technisch basiert das Verfahren auf der sog. Blockchain-Technologie.

 

Tokens

 

Tokens erhält man z.B. bei einem ICO im Tausch gegen einen bestimmten Betrag einer Kryptowährung. Jeder Token ist vergleichbar mit einem Coupon, oder Gutschein, der z.B. zur Teilhabe am Gewinn eines Unternehmens berechtigt. Gewinnt das Unternehmen später an Wert, steigt in der Regel auch der Wert des Tokens.  Es gibt Utility Tokens und Security Tokens. Die Unterscheidung ist für die Beurteilung durch die Finanzaufsicht entscheidend für die Einordnung als Wertpapier, oder reinen Coupon ohne Wertpapiercharakter

 

Mining

 

Ether, Bitcoin, Monero und andere Kryptowährungen werden nicht durch Notenbanken, sondern durch Mining generiert. Bei diesem Prozess versuchen Miner mit komplizierten Berechnungen einzelne Blöcke der jeweiligen Cryptocurrencies zu errechnen. Ca. alle zehn Minuten kommt ein weiterer Block in Umlauf, der eine festgelegte Anzahl an Kryptocoins enthält. Als "Belohnung" für die Rechenleistungen erhalten die Miner jeweils eine bestimmte Anzahl an Kryptocoins, wie Bitcoin, Ether, etc.

 

 

Identity Management - Know your customer (KYC) - Anti money Laundering (AML)

 

Identity-Management und KYC Systeme sind neben Kryptowährungen der zweite große Hype innerhalb der Blockchain-Community. Experten glauben, dass mit Hilfe der neuen Technologie bald auch Verifizierungsprozesse im Internet vereinfacht werden. Anstatt sich wie bisher mit E-Mail und Passwort zu identifizieren, könnte in Zukunft eine einzelne digitale Identität für Transaktionen und Identifizierungen genügen. Gerade Finanzdienstleiter sind auf schnelle und zuverlässige KYC-Systeme angewiesen.

 

 

Blockchain

 

Der Kernbegriff der neuen Technologie. Jede Blockchain besteht aus einer Kette von Datensätzen, die dezentral von sämtlichen teilnehmenden Rechnern eines weltumspannenden Netzwerks verwaltet werden. Dabei liegt auf jedem teilnehmenden Rechner eine vollständige Kopie der gesamten verschlüsselten Daten. Somit ist eine Fälschung oder Löschung nicht möglich. Auf diese Weise lassen sich zum Beispiel Kryptowährungen schnell und sicher speichern und auf ein Konto überweisen.

 

 

Wallet

 

In einer Wallet können Ether, Bitcoin und andere Kryptowährungen verwaltet, versendet und empfangen werden. Es handelt sich um die virtuelle Geldbörse für Kryptowährungen. Jede Wallet verfügt über eine individuelle Adresse, eine Art Transaktionsnummer, die für den Versand und den Empfang einer Kryptowährung notwendig ist. Eine Wallet kann entweder über einen Client oder online betrieben werden. Es gibt aber auch Hardware-Lösungen, z.B. in Form von USB-Sticks

 

 

Private Key

 

Der Private Key ist der wichtige, geheime und persönliche Schlüssel für jede Wallet Er wird bei der ersten Initialisierung der Wallet generiert. Er allein gewährt Zugriff auf die in der Wallet hinterlegten Kryptowährungen und sollte stets sicher aufbewahrt werden. Wer den Private Key zur Wallet verliert, verliert meist damit auch den Zugang zu seinem Guthaben.

 

 

Smart Contracts

 

Mit Smart Contracts werden Anwendungen oder digitale Vorgänge bezeichnet, die sich zwischen mindestens zwei Parteien über die Blockchain von selbst und ohne Mittelsmänner ausführen lassen. Beispiel: Das Öffnen einer Ferienwohnung ohne vorherige Schlüsselübergabe mit dem Vermieter, das Ausleihen von Mietfahrrädern, etc.

 

Bitcoin

 

Bitcoin ist die bekannteste, aber im Ergebnis nur eine von vielen virtuellen Kryptowährungen. 2009 wurde die Bitcoin-Referenzsoftware veröffentlicht. Seit dieser Zeit ist der Kurs dieser Währung um mehr als das hundertfache angestiegen.

 

 

Node

 

Eine Blockchain besteht aus einer Vielzahl untereinander vernetzter Rechner, die dezentral miteinander verbunden sind. Jeder dieser Rechner des Netzwerks wird als Node (Knoten) bezeichnet. Jeder Node speichert die gesamte Blockchain und überprüft jede Transaktion .Je mehr Nodes zu einer Blockchain gehören, desto sicherer und schneller arbeitet das System dieser Blockchain.

 

 

Altcoins

 

Der Begriff des Altcoins steht als Abkürzung für den englischen Begriff "Alternative Coins" neben der bekanntesten Kryptowährung Bitcoin. Neben Bitcoins gibt es mittlerweile mehr als 1000 weitere  Kryptowährungen. Bekannte Altcoins sind Ether, NEO, IOTA, Ripple oder Monero.

 

 

Ethereum

 

Entgegen der oft verbreiteten Vorstellung handelt es sich bei Ethereum nicht um eine Kryptowährung, sondern um eine Plattform zur Abwicklung von Smart Contracts. Dazu verfügt Ethereum aber auch über eine eigene Kryptowährung namens Ether. Die meisten ICOS werden über die Ethereum-Plattform abgewickelt

 

Dapps

 

Dapps sind neuartige Apps, die erst durch das Prinzip der Blockchain möglich werden. Jede Dapp besteht  aus sich selbst ausführenden Codes, den sogenannten Smart Contracts.

 

 

Coinbase

 

Coinbase ist neben KRAKEN, Bitstamp.net. Bitfinex u.a. die wohl weltgrüßte Handelsplattform für Kryptowährungen. Das 2012 gegründete Unternehmen hat bis heute rund 110 Millionen US-Dollar an Risikokapital eingesammelt. Zu den ersten Investoren gehören u.a. mehrere Banken.

 

 

CLLB Rechtsanwälte werden den Bereich der Blockchain, ICOs und Kryptowährungen im In- und Ausland weiter verfolgen und aktuell berichten. Rechtsanwalt István Cocron steht zudem für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Panoramastrasse 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de