NoblewoodGroup: BaFin untersagt öffentliche Angebote bestimmter Direktinvestments in Edelhölzern

Wald
24.04.201939 Mal gelesen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der NoblewoodGroup am 3.April 2019 untersagt, Angebote der Vermögensanlagen in Deutschland über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen anzubieten. Dies meldete die BaFin am 24.04.2019.

Nach Angaben der BaFin soll die Untersagung dabei Direktinvestments in Paraguay bezüglich Kiri- Paulownia,  Australische Zedern und Mahagoni-Bäume betreffen.

Der NoblewoodGroup ist aufgegeben worden, diese Vermögensanlagen in Deutschland nicht mehr zum Erwerb anzubieten. Hintergrund sind entsprechend der Meldung der BaFin von dieser festgestellte Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). 

Die NoblewoodGroup habe keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht. Die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben seien in den relevanten Prospekten der Gesellschaft nicht enthalten gewesen.

Zu beachten ist aber, dass die von der BaFin gegenüber der NoblewoodGroup ausgesprochene Untersagungsverfügung zwar sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig ist. Das bedeutet, dass die NoblewoodGroup gegen diese Untersagungsverfügung noch Rechtsmittel einlegen kann, um diese gerichtlich überprüfen zu lassen.

Kurz gesagt ist nun aber die NoblewoodGroup durch die BaFin darin gehindert, die entsprechenden bisherigen Verkaufsprospekte weiterhin  zu verwenden. Zwar könnten gegebenenfalls mit nachgebesserten und von der BaFin gebilligten  Verkaufsprospekten die genannten Direktinvestments in Paraguay später einmal wieder angeboten werden. Doch was ist mit den bisherigen Investments, die aufgrund der nach Rechtsansicht der BaFin unvollständigen Verkaufsprospekten eingesammelt wurden? Können diese zurückgefordert werden? Viele Anleger der NoblewoodGroup dürften nach dieser Meldung der BaFin verunsichert sein.

Die Anwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen. 

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