Die Befürchtung, dass die Vertragspartner der Anleger nicht nur vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ausgesetzt sind, hat sich mit der heutigen Mitteilung, das Insolvenz angemeldet wurde, leider verwirklicht. Wie den Insolvenzbekanntmachungen entnommen werden kann, wurde von der P & R Container Leasing GmbH, der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH Insolvenz angemeldet. In allen drei Verfahren wurde bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Inwiefern Ansprüche der Anleger und Gläubiger der insolventen Firmen letztendlich befriedigt werden können, ist per heute nicht absehbar und wird maßgebend von der künftigen Marktentwicklung abhängen. Von einer eigenen Verwertung der Container durch die Anleger raten die Insolvenzverwalter ab. Offen bleibt jedoch momentan, inwiefern Forderungen auf Anleger zukommen können, bei denen bereits der Verwaltervertrag abgelaufen und es noch zu keinem Rückkauf der Container gekommen ist.
Der Marktführer P & R hat am 08.03.2018 den Vertrieb von Containern eingestellt, wie bereits in verschiedenen Medien berichtet wurde. Der Vermerk auf der Homepage der P & R beschränkt sich darauf, dass "aktuell kein öffentliche P & R Angebot verfügbar" ist. Laut Stiftung Warentest - Bericht vom 08.03.2018 - sollen mehr als 50.000 Kunden bei P & R mehrere Milliarden ? investiert haben. Ob der Vertrieb wieder aufgenommen wird, bleibt offen. Des Weiteren wurden die Anleger bereits im Februar 2018 davon in Kenntnis gesetzt, dass sich ausstehende Auszahlungen verzögern werden. Ob es tatsächlich nur eine Verzögerung ist, bleibt abzuwarten.
Bereits heute haben sich mehrere Anleger an TILP gewandt, um die Sach- und Rechtslage bewerten zu lassen, da die Anbieterin zu den Zukunftsaussichten schweigt. Gleichwohl befürchten viele Anleger, dass sie nun einem Totalverlustrisiko ausgesetzt sind. Nach unserer Rechtsauffassung geht das tatsächlich bestehende Risiko sogar noch darüber hinaus. So besteht nicht nur das Risiko, dass das eingesetzte Vermögen verloren geht, sondern darüber hinaus besteht auch die Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. So hat ausschließlich der Anleger als Eigentümer der Container für Risiken, die mit dem Schicksal der Container verbunden sind, einzustehen.
Nach wie vor ist TILP mit der Aufarbeitung des Sachverhalts befasst. Nach der aktuellen Meldung sollten Anleger anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen um sich bezüglich ihrer Rechte umfassend beraten zu lassen.