Widerspruch von Lebensversicherungen – Verbraucher sollten nicht doppelt zahlen

Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
09.02.201830 Mal gelesen
Wer seine Lebensversicherung oder Rentenversicherung rückabwickeln möchte, hat gute Chancen, dies durch einen Widerspruch zu erreichen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Rückabwicklung möglich, wenn die Policen eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten.

Besonders gute Erfolgsaussichten bestehen bei Lebensversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei anderen Lebens-und Rentenversicherungen ist der Widerspruch möglich. "Der Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung ist eine interessante Option, um aus dem Vertrag auszusteigen. Im Vergleich zur Kündigung der Police ist der Widerspruch in der Regel finanziell auch deutlich attraktiver, weil der Versicherungsnehmer fast seine gesamten geleisteten Prämien zurückerhält und nicht nur den Rückkaufswert", erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Dass die Versicherungskonzerne dem Widerspruch so ohne weiteres entsprechen, ist eher die Ausnahme. Daher ist in den meisten Fällen kompetente Hilfe notwendig, um den Widerspruch durchzusetzen. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass sog. Rückabwickler auf den Markt gekommen sind. Diese lassen sich im Erfolgsfall ihre Leistung üppig bezahlen. "Da ist die Ersparnis für den Verbraucher schnell dahin", so Rechtsanwalt Kanz. Dementsprechend haben die Marktwächter der Verbraucherzentralen vor unseriösen Rückabwicklern gewarnt.

Verbraucher, die ihre Lebensversicherung widerrufen bzw. widersprechen wollen, sollten zunächst prüfen lassen, ob der Widerspruch überhaupt Erfolgsaussichten hat. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg bieten zwar viele aber nicht alle Rückabwickler diese Überprüfung an. Sind die Chancen für den Widerspruch gegeben, erfolgt dann zumeist die Vermittlung an einen Rechtsanwalt. Das bedeutet aber auch, dass der Verbraucher zweimal zahlen muss: Die Gebühren für den Anwalt und im Erfolgsfall die Gebühren für den Rückabwickler.

"Den Umweg über einen Rückabwickler können sich die Verbraucher buchstäblich sparen und sich direkt an kompetente Ansprechpartner wenden, die ihr Widerspruchsrecht durchsetzen können. Umso mehr können sie von einem erfolgreichen Widerspruch profitieren", so Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

                

Mehr Informationen: http://www.lebensversicherungswiderruf.de/

 

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