Air Berlin stellt Insolvenzantrag:

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) kündigt Fortsetzung der Gesellschaft an
16.08.201765 Mal gelesen
Handlungsmöglichkeiten für Anleihegläubiger

Nachdem der Hauptaktionär Etihad weitere finanzielle Unterstützungen der verlustreichen Fluggesellschaft ablehnte, stellte Air Berlin am 15.08.2017 Insolvenzantrag. Dies erschien unumgänglich. Schließlich war Air Berlin in den letzten Jahren in erheblicher Weise auf die finanzielle Unterstützung der Etihad angewiesen, konnte sich aber trotz jahrelanger Sanierungsbemühungen nicht eigenständig aus der Krise befreien.

Der Flugbetrieb ist zunächst nicht von der beantragten Insolvenz betroffen. Zwar kündigte Etihad Kredite zur mittel- und langfristigen Finanzierung des Flugbetriebs auf. Eine Sicherstellung steht aber anhand eines Überbrückungskredites in Höhe von 150 Mio. EUR in Aussicht, für den die Bundesregierung eine Bürgschaft in entsprechender Höhe zugesagt hat. Fluggäste sind demnach nicht unmittelbar von dem Insolvenzantrag betroffen.

Für die Anleiheinhaber (WKN: AB100B, WKN: AB100L und WKN: AB100N) hingegen dürfte die aktuelle Entwicklung erhebliche Auswirkungen haben - sei es aus wirtschaftlicher oder aus rechtlicher Sicht.

Mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 395 Mio. EUR und weiteren 100 Mio. CHF handelt es sich bei den Anleiheinhabern um eine bedeutende, gleichzeitig aber verhandlungsschwache Gläubigergruppe. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich das Anleihekapital auf unzählige Anleger verteilt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen den Anleihegläubigern dringend, ihre Interessen zu bündeln.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleihegläubiger anderer Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen Anlegern zudem, ihr Kündigungsrecht überprüfen zu lassen. Anleihegläubiger, die ihre Anleihen ordnungsgemäß kündigen, haben einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe des vollen Anleihenominals zuzüglich ausstehender Zinsen und können dadurch ihre Position gegenüber anderen Anleihegläubigern verbessern.

Es ist zudem damit zu rechnen, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeitnah Anleihegläubigerversammlungen stattfinden werden. In diesen Versammlungen wird regelmäßig über wichtige Tagesordnungspunkte abgestimmt, die für die Anleihegläubiger von erheblicher Relevanz sind. Dies könnte unter anderem die Abstimmung über eine Laufzeitverlängerung der Anleihe, über Zinsreduzierungen, über den teilweisen Verzicht auf Anleiheforderungen sein. Wichtig und zu beachten ist zudem die Wahrnehmung der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren, wie etwa die rechtssichere Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.

"Unser Ziel ist es, die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln, deren ausschließliche Interessen zu wahren und uns dafür einzusetzen, einen möglichst hohen Rückzahlungsbetrag zu erreichen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Die Kanzlei agiert dabei unabhängig und ausschließlich im Interesse der Anleihegläubiger.

Wir prüfen auch Ansprüche gegen Dritte, wie z.B. gegen beratende Geldinstitute oder sonstige Beratungsinstitute, Vorstände und Wirtschaftsprüfer bzw. dahinterstehende Versicherungen und machen diese gegebenenfalls geltend.

Betroffene Anleihegläubiger können sich unter folgender Adresse:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

bzw. folgender E-Mailadresse:

AirBerlin-Anleihe@dr-greger.de

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