Ein erster Überblick für Eilige: FAQ zum Anhängen bei Amazon
Der Verkauf bei Amazon erfolgt über die Listung auf Amazon-Produktseiten bzw. ASINs. Hierbei wirft insbesondere das Anhängen an bereits bestehende Amazon-Produkten bzw. ASINs Fragen auf. Was beim Anhängen bei Amazon grundsätzlich zu beachten ist, erläutert anhand von häufig gestellten Fragen:
www.internetrecht-rostock.de/faq-anhaengen-bei-amazon.htm
Sie wollen verhindern, dass sich andere Händler an Ihre Amazon-Angebote anhängen?
Ich erhalte regelmäßig Anfragen von Händlern, die verhindern möchten, dass sich ihre Wettbewerber an ihre Amazon-Angebote anhängen. Obwohl das Geschäftsmodell von Amazon darauf aufbaut, dass für jedes Produkt lediglich eine einzige Produktseite und eine einzige ASIN besteht, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, gegen das Anhängen an Angebote vorzugehen. In Betracht kommt ein solches Vorgehen insbesondere dann, wenn der Wettbewerber ein anderes als das beworbene Produkt ausliefert, bspw. ein No-Name-Produkt statt eines Markenproduktes. Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, können Sie hier nachlesen:
www.internetrecht-rostock.de/amazon-anhaengen-verhindern-tipps.htm
Wenn Sie Amazon-Produktseiten bzw. ASINs neu anlegen, können Sie die Angebote natürlich auch von vornherein als exklusive Angebote ausgestalten, bspw. als Angebote über Produkte Ihrer eigenen Marke. Was Sie hierbei berücksichtigten sollten, können Sie hier nachlesen:
www.internetrecht-rostock.de/amazon-anhaengen-verhindern.htm
Die Problematik der "von"-Angabe bei Amazon
Wer sich an eine Amazon-Produktseite bzw. ASIN anhängt, der muss auch konkret das Produkt liefern, das im Angebot beschrieben wird. Allerdings gibt es unterhalb der Artikelbezeichnung eine "von"-Angabe, die in der Vergangenheit immer wieder für rechtliche Auseinandersetzungen gesorgt hat:
www.internetrecht-rostock.de/anhaengen-amazon-von-bezeichnung.htm
Häufig bezieht sich die "von" - Angabe auf eine Marke. Eine markenrechtliche Abmahnung droht jedoch selbst dann, wenn sich die Angabe nicht auf eine Marke bezieht:
www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-anhaengen-angebote-amazon.htm
Sie wollen sich gegen unfaire Wettbewerber wehren?
Aufgrund des harten Wettbewerbs bei Amazon versuchen einige Anbieter, mit unfairen Methoden gegen ein Anhängen an Produktseiten bzw. ASINs vorzugehen. So kam es bspw. vor, dass ein Anbieter auf einer Produktseite nachträglich einen Markennamen einfügte und anschließend die anderen Anbieter markenrechtlich abmahnte, was gerichtlich als Rechtsmissbrauch bewertet wurde:
www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-markenrecht-amazon-geaenderte-asin.htm
Auch die unberechtigte Einlegung einer Markenbeschwerde ist wettbewerbswidrig:
www.internetrecht-rostock.de/markenbeschwerde-google-ebay-amazon-wettbewerbswidrig.htm
Zu mir und meiner Tätigkeit
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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