Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller - Savoy Film GmbH – „The House“

Internet, IT und Telekommunikation
04.06.2010732 Mal gelesen
Auch Unternehmen aus dem Bereich der B-Movies schalten zunehmend Anwälte ein, um die Verletzung ihrer Urheberrechte durch das Anbieten ihrer Werke in sog. Internettauschbörsen zu verfolgen. Zur Durchsetzung hat die Savoy Film GmbH daher die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller eingeschaltet, die mittels einer Abmahnung die sog. Unterlassungsansprüche verfolgt. Dabei geht es unter anderem um den Film
 
"The House".
 
In dieser Abmahnung wird den Internetnutzern ein Verstoß gegen Urheberrechte des Filmunternehmens vorgeworfen. Was viele Nutzer von Tauschbörsen nicht wissen: das Anbieten von Musikstücken, Hörbüchern etc. stellt die eigentliche Urherberrechtsverletzung dar. Lädt man bei einer nach dem p2p-Prinzip arbeitenden Tauschbörse (z.B. BitTorrent, eMule, eDonkey) Daten herunter, stellt man im selben Moment den anderen Nutzern dieser Tauschbörse diese Daten wiederum zum Download zur Verfügung. Viele Internetnutzer begehen so eine Urheberrechtsverletzung, ohne sich dessen bewusst zu sein.
 
In der Abmahnung wird von den Nutzern zweierlei verlangt: die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung, worauf die Rechteinhaber einen Anspruch zu haben behaupten, sowie die Zahlung eines  Vergleichsbetrages von 995,00,- € binnen einer relativ kurz bemessenen Frist (etwa 1 Woche).

Hier gilt nun folgendes: haben Sie eine entsprechende Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten, sollten Sie keinesfalls die Ihnen gesetzte Frist tatenlos verstreichen lassen. Sie könnten sich damit einem gerichtlichen Verfahren aussetzen, welches mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden ist und leicht zu Kosten von einigen tausend Euro führen kann.
 
Ebenso ist aber davon abzuraten, den Zahlungs- und Unterzeichnungsaufforderung unbesehen nachzukommen. Zwar stimmt es, dass der Rechtsinhaber im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung hat. Jedoch ist es falsch, dass der Anspruch sich auch gerade auf die Ihnen vorgesetzte Erklärung bezieht. Die Ihrem Schreiben beigefügte Erklärung der Kanzlei ist so gefasst, dass der Inhalt ziemlich einseitig zu Gunsten der von ihnen vertretenen Unternehmen ist. Eine vorbehaltlose Unterzeichnung würde sämtliche dort beschriebenen Ansprüche anerkennen und könnte unter Umständen ruinöse Folgen haben.
 
Hier sollten Sie kein Risiko eingehen. Wenden Sie sich an uns, eine auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen versierte Kanzlei. In vielen Fällen ergibt eine Prüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung seiner individuellen Umstände nämlich, dass der von Ihnen geforderte Betrag überzogen ist und bei entsprechender Argumentation gesenkt werden kann.
Ebenso helfen wir Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung zu erarbeiten, welche den rechtlichen Anforderungen genügt und ihre Rechtsposition schützt.
 
Mehr zum Thema Abmahnung finden Sie auf unserer Seite www.haftungsrecht.com.