Unerlaubte Verwendung eines Produktfotos bei privater eBay-Auktion

Internet, IT und Telekommunikation
16.05.2010971 Mal gelesen
Wer kennt es nicht: man möchte privat bei eBay etwas verkaufen, was man nicht mehr braucht, hat aber kein geeignetes Foto zur Hand, und kann vielleicht - mangels einer guten Kamera - kein Foto selbst fertigen. Nun ist aber bekannt, daß sich Produkte viel besser verkaufen, wenn der Interessent ein Foto davon ansehen kann.
 
So sucht mancher geschwind im Internet, ob er von dem zu verkaufenden Möbelstück, Spielzeug, Buch, oder sonstiges, ein gutes Produktfoto findet, möglichst vom Hersteller, um dieses dann zum Verkauf mit einzustellen.
 
Doch Vorsicht! Das OLG Brandenburg hat hierzu im letzten Jahr entschieden, daß die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Produktfotos für ein privates Verkaufsangebot bei eBay urheberrechtswidrig ist! Der Fotograf konnte eine angemessene Lizenzgebühr verlangen, die vom Gericht auf 20 Euro geschätzt wurde.
 
Bei der Verwendung vieler Fotos kann sich dieses natürlich summieren.
 
Wer wegen einer solchen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird, muß aber nicht mit hohen Anwaltskosten rechnen. Es handelt sich, wie das Gericht entschieden hat, um einen einfach gelagerten Fall gem. § 97 a Abs. 2 UrhG, so daß die Kosten auf € 100 brutto gedeckelt sind.