Kostenfallen und "Abzocke" im Internet

Internet, IT und Telekommunikation
17.12.2009865 Mal gelesen

Ein neues Geschäft im Internet scheint es zu sein, mehr oder weniger sinnlose Leistungen auf einer sehr schön aufgemachten Homepage anzubieten (beispielsweise Software, die überall umsonst heruntergeladen werden kann oder aber Intelligenztests oder Lebenserwartungsrechnungen). Auf den ersten Blick machen die Angebote den Eindruck, dass man hierfür nichts bezahlen müsse. Der Internetnutzer wird eingeladen, die entsprechenden Dienste in Anspruch zu nehmen und erhält ganz kurze Zeit später von dem Betreiber der Homepage eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass er einen Ein- oder Zweijahresvertrag abgeschlossen hat mit monatlichen Kosten von (meistens) 8-12 Euro, der Gesamtbetrag zahlbar im Voraus.

Die Gerichte sind mittlerweile einhellig der Ansicht, dass diese Angebote unwirksam sind und fordern, dass jeweils auf der ersten Seite eines solchen Angebotes deutlich lesbar dargestellt werden muss, dass die Angebote kostenpflichtig sind und wie viel dafür zu bezahlen ist. Es reicht nicht aus, wenn der Preis an irgendeiner versteckten Stelle klein gedruckt oder aber in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab August 2009 § 312 d Abs. 3 dahingehend geändert, dass das Widerrufsrecht, das einem Internetnutzer in solchen Fällen zusteht, erst dann erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist. Da es sich aber um Dauerverträge handelt, ist der Vertrag erst bei vollständigem Ablauf erfüllt, so dass dem Verbraucher für die gesamte Vertragslaufzeit ein Widerrufsrecht zusteht.

Eine sehr schöne Aufstellung über Firmen, die derartige Internetfallen unterhalten, findet sich im übrigen auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter dem Stichwort "Kostenfallen im Internet"


Zuletzt zum Problem: AG Gummersbach 10 C 221/08