Vorbeugende Unterlassungserklärung

Internet, IT und Telekommunikation
15.10.20091453 Mal gelesen

Wenn die Gefahr besteht, dass neben einer bereits abgemahnten Urheberrechtsverletzung weitere Abmahnschreiben hinzukommen können, so wird häufig diskutiert, vorbeugend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung den jeweiligen Rechteinhabern zu übermitteln. Dies sollte allerdings nur nach sehr reiflicher Überlegung erfolgen.

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