Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 6 O 312/08 eine weitere Klage des Ed Hardy Distributeurs K&K Logistics mangels ausreichenden Beweisantritts kostenpflichtig abgewiesen.
K&K Logistics ist es abermals nicht gelungen, den behaupteten Markenrechtsverstoß nachzuweisen. Der Vortrag zu den Fälschungsmerkmalen der angebotenen Ware konnte nicht untermauert werden.
Die jüngsten Urteile zeigen, dass nachweislich versierte Anwälte durchaus in der Lage sind, den Abmahnkanzleien auch vor Gericht Paroli zu bieten.
Datum: 13.10.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Markenrecht
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