Darf eine Telefonrechnung die Existenz kosten? Telekommunikationsrecht aktuell: Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen, informiert:

Internet, IT und Telekommunikation
05.08.2009992 Mal gelesen
Handyfalle GPRS by Call
 
"GPRS by Call" ist ein kryptischer Begriff im IT- und TK- Bereich.
Er bezeichnet einen paketorientierten Übertragungsdienst der geeignet ist, Internetdaten beim Surfen auf ein Handy zu übertragen. GPRS ist dabei langsamer als das neuere UMTS.
Leider stellen sich immer wieder Handy-Verträge mit diesem Tarif als fatale Kostenfallen dar.
Ein sogenannter "GPRS by Call"-Tarif, also ein Tarif für das gelegentliche Nutzen des mobile Internets, ist grundsätzlich für denjenigen geeignet, der keine Flat-Rate wünscht oder benötigt.
Die meisten dieser Tarife eignen sich jedoch wegen der Kostenstruktur nur für kurzes Abrufen von kleinen Informationspaketen. Mehr wird hier schnell sehr teuer.
Der GPRS-by-Call Tarif wird regelmäßig in kleinsten Einheiten abgerechnet. Z.B. in einer 10 Kilobyte-Taktung. Diese Größe zeigt dem Fachkundigen, dass dieser Dienst nur für das Abrufen von digitalen Minimalinformationen geeignet ist, wie etwa das Abrufen von Emails (ohne Datenanhänge) oder aktuellen Verkehrsinfos für ein Navigationsgerät.
Ob dieser Tarif und seine Funktionen auf dem Handy geschaltet ist, erfahren die meisten Benutzer nur durch umständliche Rückfragen bei ihrem Provider oder durch genauste Lektüre des Mobilfunkvertrages und der Zusätze. Oft finden Handykunden ihre Unterlagen nur online abrufbar, beispielsweise wenn Sie bereits das Handy online bestellt haben.
Ein Phänomen - viele Handys "gehorchen" ihren meist ahnungslosen Besitzern nicht und entwickeln ein Eigenleben. Unbemerkt installiert sich ein Update für irgendeine Software auf dem Handy oder die zusatzkostenfreie Verbindung zum WLAN-Anschluss daheim wird unterbrochen und eine neue zum teuren GPRS-byCall - Datenfunk zum Internet wird hergestellt. Es reicht oft schon ein Verbindungsabbruch zum heimische DSL Router und das Handy "überbrückt" die Verbindung scheinbar selbstständig und ohne nachzufragen. Die Firmware der Handys und ihre heimlichen Funktionen bleiben suspekt.
Besonders hart trifft es diejenigen, die beispielsweise eine komplette Navigations-Software "nachladen" oder "updaten". Wer sich kurz vor einem Ausflug ins europäische Nachbarland eine neue Auslandskarte herunterlädt, ist schnell um seine Reisekasse erleichtert ohne es zu merken. Einige hundert, nicht selten mehrer tausend Euro werden dann laut Rechnung der Mobilfunkanbieter fällig.
Auch gänzlich unbemerkte, eigenmächtige Aktionen der neuen Handygenerationen können, z.B. bei Auslandsaufenthalten, zu sehr teuren Rechnungen führen.
Betroffene sollten nicht gleich zahlen sondern den spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der in vielen Fällen helfen kann.
 
Rechtsanwalt Dominic Döring ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Geistiges Eigentum und Medien sowie IT-Recht des Deutschen Anwaltsverein