Anbieter sperrt Telefon- und Internetanschluss ....

Internet, IT und Telekommunikation
15.06.20092680 Mal gelesen

Abrechnungen von Telekommunikationsdienstleistern, selbst für die guten alten Festnetzanschlüsse, sind häufig für den Laien (sprich Kunden) nicht nachprüfbar. Aber man hat sich über die Jahre damit abgefunden. Einzig, wenn Leistungen schlecht oder gar nicht erbracht werden, reicht es vielen. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird diese schon mal widerrufen. "Verwaltungsgebühren" für die dann notwendigen Papierrechnungen und schnellere Mahnungen sind die Folge. Wenn die vom Anschlussinhaber dann über Monate einbehaltenen Rechnungsposten zu einer erkläglichen Summe angewachsen sind, greift der Telekommunikationsdienstleister zu härteren Bandagen; dann wird schon mal der Telefonanschluss gesperrt und die Internetverbindung gekappt.

Der Kunde beschwehrt sich. Der Anbieter verweist nur auf die Außenstände. Der Kunde versucht zu einem Anbieter zu wechseln und stellt einen entsprechenden Antrag beim Netzbetreiber. Der Anbieter aber verweigert die nötige Zustimmung und beruft sich auf die Mindestvertragslaufzeit. Und nun? Zahlen? Nur noch mit dem Handy telefonieren? Nur noch postalisch kommunizieren? Rauchzeichen?

Wenige Kunden entscheiden sich für den Gang zum Rechtsanwalt - und dies dann oft noch zu spät. Sie setzen auf Anschreiben, Telefongespräche und E-Mails an den Anbieter. Die Reaktion lässt manchmal Wochen auf sich warten und stellt sich dann nur als lapidares Formschreiben heraus. Ein Verhandlungswille seitens des Anbieters ist häufig nicht erkennbar. 

Erfolgsversprechender erscheint der einstweilige Rechtsschutz. Damit kann zügig schon das Hauptziel des Kunden erreicht werden: die Freigabe des Telefonanschlusses und DSL-Ports für den Wechsel zu einem anderen Anbieter. Will der alte Anbieter die "Außenstände" geltend machen, ist er auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ohne die Sperrmöglichkeit als Druckmittel. Der Kunde kann sich also zurücklehnen und abwarten. Und dabei wieder über seinen Anschluss telefonieren und im Internet surfen.

Haben auch Sie einen solchen Fall erlebt oder erleben ihn gerade, wenden Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche an uns; wir helfen Ihnen weiter.