Phishing – Vorsicht vor Mail der „Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth“

18.02.2017 288 Mal gelesen
Wer von der „Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth“ eine „Vorladung“ per Mail erhält, sollte aufpassen. Es handelt sich um eine Phishing Falle.

Momenten erhalten viele Internetnutzer eine Mail, die angeblich von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stammt. Sie hat den folgenden Betreff: "Aktenzeichen: 16 Ew 8394/10 Vorladung in der Strafsache.". Der Verfasser behauptet, dass der Adressat angeblich als Zeuge in einem Mordfall vorgeladen wird. Nähere Angaben finden Sie im Text der Nachricht jedoch nicht. Diese Mail hat die folgende Unterschrift "Dr. Marian Ekkesch, Oberstaatsanwalt". Die E-Mail enthält als Anhang eine ZIP-Datei.

Dateianhang enthält Trojaner

Wenn Sie eine solche Mail erhalten, sollten Sie das angehängte ZIP-Dokument keinesfalls öffnen. Denn diese Nachricht stammt von Betrügern, die im Dateianhang einen Trojaner versteckt haben. Dieser wird aktiviert, wenn Sie auf den Dateianhang klicken. Die Betrüger spionieren dann mittels des Trojaners Ihren Rechner aus. Darauf weist die zuständige Staatsanwaltschaft bei Facebook sowie in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Staatsanwaltschaft verschickt keine Vorladung per Mail

Soweit Sie eine Nachricht in Ihrem E-Mail-Postfach vorfinden die angeblich von einer Behörde stammt, sollten Sie misstrauisch sein. Das gilt besonders dann, wenn es angeblich um eine offizielle Ladung etwa zu einer Vernehmung von der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder eines Gerichtes handelt. Solche Ladungen erfolgen normalerweise mit der Post.

Woran Sie Phishing Mails erkennen

Solche gefälschten Mails gibt es leider immer häufiger. Am besten schauen Sie sich den Text genau an. Für eine Phishing Mail spricht beispielsweise, dass die im Absender angegebene Mailadresse einen merkwürdigen Eindruck macht, dass Sie nicht mit Ihrem Namen angesprochen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Nachricht viel Flüchtigkeitsfehler enthält. Manche Phishing Mails werden aber auch in tadellosem Deutsch geschrieben. Suspekt ist auf jeden Fall, wenn die Nachricht nur spärliche Informationen enthält und Sie zum Öffnen eines Dateianhangs oder zum Klicken eines Links gedrängt werden. Gerade bei ZIP-Dokumenten oder auch .exe-Dateien ist die Gefahr groß, dass Sie sich einen Trojaner auf Ihren Rechner laden.

Fazit:

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie am besten persönlich bei der Stelle nach, die als Absender angegeben steht. Die Kontaktdaten wie etwa die Telefonnummer sollten Sie dabei selbst recherchieren. Am besten löschen Sie solche Mails samt Anhang unverzüglich.

Ähnliche Artikel:

  • Betrüger verschicken Phishing Mail mit gefälschtem BSI-Logo
  • Phishing - Fake Mail der Schweizerischen Eidgenossenschaft stammt von Betrügern
  • Phishing-Mail: Warnung vor dem "Finanzassistenten der Postbank"
  • Phishing-Mail: Warnung vor DHL-Trojaner
  • Sparkassen-Kunden aufgepasst - Phishing-Mails im Umlauf
  • LKA warnt: Neue Phishing-Welle per E-Mail
  • Sparkasse - Phishing Mail tarnt sich als Sicherheitshinweis
  • Neue Phishing Masche bei Facebook - Betrüger nutzen Profilbild
  • Amazon Phishing Mail - Betrüger berufen sich auf Terrorgefahr
  • PayPal - Warnung vor neuartiger Phishing Masche
  • Amazon - Warnung vor Phishing Mail

Wichtige Links:

Homepage der Kanzlei: http://www.wbs-law.de/
YouTube-Kanal: http://www.wbs-law.tv
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/
iPhone-App: http://www.pocket-anwalt.de
Android-App: http://wbs.is/pocket-anwalt 
Facebook: http://www.die-aufklaerer.de