Verwaltungsgericht Wiesbaden: Gewerbliche Nutzung von Internet-PC nicht gebührenpflichtig

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009889 Mal gelesen

Das VG Wiesbaden hat entschieden, das für die gewerbliche Nutzung eines Internet-PCs keine GEZ-Kosten anfallen (Urt. v. 19.11.2008, Az: 5 E 243/08.WI).

Auf eine Gebührenpflicht könne nur indirekt geschlossen werden, da neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie Internet-PCs in den Gebührenpflichtvorschriften nicht erwähnt seien. Zudem verstehe ein vernünftiger Durchschnittsbürger unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radiogerät/Empfangsteil, das vorrangig auch dafür benutzt wird. Für Internet-PCs treffe dies nicht zu. Diese werden- zumeist für den gewerblichen Zweck- nicht typischerweise wegen ihrer Rundfunkempfangsqualitäten verwendet. Ein Rundfunkempfang zu gewerblichen Zwecken über den PC sei "eher fern liegend".


Datum: 28.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Rundfunkrecht
mehr über: Gewerbliche Nutzung, Gebührenpflicht, Rundfunk

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