online-routenplaner.info – Vorsicht Abzocke!

online-routenplaner.info – Vorsicht Abzocke!
14.03.2016465 Mal gelesen
In der letzten Zeit gehen bei uns vermehrt Anfragen von Betroffenen ein, die die Seite online-routenplaner.info genutzt haben und sich jetzt mit einer hohen Rechnung konfrontiert sehen. Betroffenen ist zu raten, auf keinen Fall ohne genaue Prüfung des Sachverhaltes zu zahlen.

Aus unserer Sicht ist das Vorgehen der Seite online-routenplaner.info klar als Abzocke zu bezeichnen. Wer im Internet nach einem Routenplaner sucht, dem kann es passieren, dass er unbedarft auf dieser Seite landet. Wie bei Routenplanern zu erwarten ist, kann man zunächst Start- und Zielort angeben. Klickt man auf "Route berechnen", werden Nutzer aufgefordert, die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren und ihre Mailadresse einzugeben. Auch andere Portale wie beispielsweise maps-24.info oder routenplaner-24.info arbeiten nach einem ähnlichen Schema.

Im nächsten Schritt wird Nutzern eine Email mit den persönlichen Zugangsdaten zugesendet. Nachdem die Zugangsdaten auf der Seite online-routenplaner.info eingegeben wurden, kann die gewünschte Route angezeigt werden. Etwas überraschend ist dabei, dass zur Berechnung und Anzeige der Route schlicht Google Maps verwendet wird. Es steht also keinerlei eigenständige Dienstleistung hinter der Seite.

Was Nutzer nicht wissen: online-routenplaner.info ist kostenpflichtig

Noch überraschender ist für die Betroffenen allerdings, dass sie wenige Tage später eine Email von der Office-24-GmbH erhalten. Teilweise steht auch eine Firma namens Service-24-GmbH dahinter. Angeblich sei ein Vertrag geschlossen worden. Betroffene müssten nun 500,00 € mittels Paysafe-Karte bezahlen. Ein Widerruf wird nicht akzeptiert, da Kunden angeblich wirksam darauf verzichtet haben sollen.

online-routenplaner.info - Vorsicht Abzocke!

Hierbei handelt es sich aus unserer Sicht um eine unseriöse Masche, also ein Geschäftsmodell, welches als Abzocke bezeichnet werden kann. Nicht umsonst gibt es gesetzliche Regelungen für den Verbraucherschutz, mit denen solchen fragwürdigen Methoden vorgebeugt werden soll. Hier wird zum Beispiel an keiner einzigen Stelle darauf hingewiesen, dass ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird. Als Verbraucher muss man zudem gemäß § 312j BGB  auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden.

Was kann ich als Betroffener tun?

Als Betroffener sollte man also unter keinen Umständen ungeprüft zahlen. Da gegen die gesetzlich vorgeschriebene "Button-Lösung" verstoßen wird, ist vermutlich gar kein Vertrag zustande gekommen. Betroffene sollten sich daher anwaltlich beraten lassen. Ein Anwalt kann den Sachverhalt prüfen und ihre Rechte qualifiziert wahrnehmen, um die Forderung wirksam zurückzuweisen.

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